Baudenkmal - Der Kaufvertrag
Wie erfolgt der Kauf einer Denkmalimmobilie?
Neben der Kaufpreisaufschlüsselung der Denkmalimmobilie in Grundstück-, Altbau- und Sanierungskostenanteil sollten auf jeden Fall die vertraglichen Sicherheiten aufgeführt sein. Wir erläutern, welche Punkte Sie in Ihrem Baudenkmal-Kaufvertrag beachten sollten.
Grundsätzlich gilt, dass Käufer Immobilien bzw. Grundstücke in Deutschland nur dann wirksam erwerben, wenn der Kaufvertrag durch einen Notar beurkundet wird. Jede andere Form des Erwerbs ist unwirksam.
Die drei Schritte des Immobilienkaufs
Der Kaufvertrag ist Grundlage zur Verpflichtung der Vertragsparteien. Dazu zählen vor allem die Zahlung des Kaufpreises sowie die Übertragung des Eigentums.
Der Erwerb von Denkmalimmobilien in Deutschland erfolgt immer in drei Schritten:
- Beurkundung des Kaufvertrages durch einen Notar,
- Zahlung des vereinbarten Kaufpreises vom Käufer an den Verkäufer,
- Übertragung des Eigentums vom Verkäufer auf den Käufer durch Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch.
Denkmalimmobilie Kaufvertrag: Die vertraglichen Sicherheiten
Die vertraglichen Sicherheiten tragen zur maximalen Sicherheit für Käufer und Verkäufer bei. Sie sollten in jedem Kaufvertrag einer Denkmalimmobilie aufgeführt sein.
Baudenkmal Kaufvertrag; Unterlagen prüfen
Dank der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Kaufunterlagen haben Sie ausreichend Zeit alle Vertragswerke eingehend zu prüfen. Um sicherzugehen, sollten Sie unter Umständen zusätzliche Informationen einholen. Gerne erläutern wir Ihnen ausführlich, an welchen Stellen der Vertragswerke diese Sicherheiten aufgeführt sind und stehen Ihnen zu allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Denkmalimmobilie: Kaufvertrag als rechtliche Absicherung
"Drum prüfe, wer sich ewig bindet" – dieser Grundsatz gilt vor allem in Bezug auf eine so langfristig ausgerichtete Investition wie die Kapitalanlage in eine Immobilie. Schließlich sollte der Kaufvertrag der Denkmalimmobilie als rechtliche Absicherung für beide Vertragsparteien fungieren und somit ein maximales Maß an Sicherheit bieten. Im Nachfolgenden haben wir für Sie essentielle vertragliche Sicherheiten aufgeführt. Diese sind in einem Immobilienkaufvertrag und im Besonderen beim Erwerb einer Denkmalimmobilie unabdingbar.