Denkmalimmobilie kaufen
Stadt oder Land?
Beim Kauf einer Denkmalimmobilie ist die Standortwahl der erste Schritt. Entscheidend ist vor allem, ob die Immobilie selbst genutzt werden soll oder ob es um ein Anlageobjekt geht. Verkäufliche Denkmäler finden sich meist in großen Städten. Doch auch in vielen kleineren Ortschaften lassen sich historische Immobilien kaufen. Auch auf dem Land begegnet man immer wieder interessanten Objekten, die unter Denkmalschutz stehen. Weit verbreitet sind zum Beispiel Fachwerkhäuser. Gutshäuser und alte Bauernhöfe zählen ebenfalls zu dieser Kategorie
Die Lage – entscheidend für die Nutzung
Der Standort der Denkmalimmobilie beeinflusst, wie diese verwendet werden kann. Soll das Gebäude als Kapitalanlage genutzt und effizient vermietet werden? Dann spielt die Lage eine ganz entscheidende Rolle. Vor allem in großen Städten sowie in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt versprechen sanierte Altbauten hohe Renditen.
Wer hingegen zukünftig Eigennutzer der Immobilie sein möchte, sollte ähnliche Maßstäbe wie beim Kauf herkömmlicher Immobilien beachten: Wie ist die Verkehrsanbindung? Ist die Nachbarschaft entsprechend den eigenen Vorstellungen? Wie sieht es mit dem Weg zur Arbeit aus?
Was erwartet Investoren, wenn sie eine Denkmalimmobilie kaufen?
Beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie unterscheidet man zwischen zwei Arten von Gebäuden. Zum einen gibt es renovierte Immobilien, die bereits einen modernen Komfort bieten. Zum anderen existiert auch eine Vielzahl an Gebäuden, bei denen eine Grundsanierung noch ansteht. Der Zustand dieser Gebäude kann deutliche Unterschiede aufweisen. Manche denkmalgeschützten Immobilien weisen eine mangelhafte Bausubstanz auf. Bei anderen dagegen ist nur eine Renovierung der Innenräume notwendig.
Das Alter der Immobilien kann ebenfalls sehr unterschiedlich ausfallen. Es gibt Fachwerkhäuser in Altstädten, die aus dem 17. Jahrhundert stammen oder sogar noch ältere Dreiseitenhöfe. Baudenkmäler können aber auch ein deutlich jüngeres Baudatum haben. Denkmalgeschützte Wohnhäuser im Jugendstil wurden um 1900 errichtet. Viele Bauernhäuser stammen aus der Zeit zwischen 1850 und 1920.
Wer eine Denkmalimmobilie kaufen und selbst nutzen möchte, sollte auch die Folgekosten bedenken. Oftmals sind die Unterhaltskosten für ein solches Gebäude deutlich höher als bei einem modernen Haus. Bei Wohneinheiten muss man sich bewusst machen, dass alte Immobilien weniger energieeffizient sind. In der Folge ergeben sich eventuell hohe Heizkosten. Aufgrund baulicher Gegebenheiten oder Auflagen der Behörden ist es nicht immer möglich, solche Probleme gänzlich zu beseitigen.
Welche finanziellen Möglichkeiten gibt es?
Eine sinnvolle Maßnahme, um die Finanzierung beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie zu stemmen, ist die KfW-Förderung. Die KfW-Förderung bei denkmalgeschützten Gebäuden kann etwa bei der energetischen Sanierung in Anspruch genommen werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat verschiedene Programme für unterschiedliche Maßnahmen. Sie erstrecken sich von Zuschüssen bis zu Förderprogrammen, die Kredite mit sehr günstigen Zinsen bieten.
Welche rechtlichen Einschränkungen existieren?
Immobilien unter Denkmalschutz werden vom Staat in ihrem Aussehen und ihrer Eigenschaft geschützt. Zuständig für die Überwachung des Denkmalschutzgesetzes sind die Denkmalschutzämter der Bundesländer. Das Denkmalschutzgesetz unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Aus diesem Grund müssen Interessenten im Zweifelsfall regionale Gesetzgebungen beachten und erfragen.
Generell gilt, dass die denkmalrechtlichen Eigenschaften des Gebäudes nicht verändert werden dürfen. Dies schränkt nicht nur Umbaumaßnahmen ein, auch Renovierungen und Sanierungen müssen entsprechend den Vorschriften durchgeführt werden. In der Regel muss vor dem Beginn einer Baumaßnahme Rücksprache mit der Denkmalschutzbehörde gehalten werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die Kosten für den Umbau steuerlich geltend gemacht werden sollen. In diesem Fall ist die Zustimmung der Behörde zu Um- oder Ausbaumaßnahmen zwingend erforderlich.
Umbau, Ausbau oder Eigennutzung – was ist erlaubt?
Bei allen baulichen Veränderungen einer denkmalgeschützten Gebäude muss die Denkmalschutzbehörde kontaktiert werden. Auch wer lediglich die Innengestaltung einer Immobilie verändern möchte, sollte dies vor dem Kauf bedenken. Die Behörde kann beispielsweise untersagen, dass Eigentumswohnungen eingerichtet werden. In vielen Fällen erlaubt die Behörde aber solche Umbauten. Auflagen können jedoch die historische Optik und die Eigenschaften des Gebäudes betreffen. Oftmals wird verlangt, dass hölzerne Treppengeländer oder Fassadenelemente originalgetreu restauriert werden. Die Behörde kann auch Bestimmungen bei der Farbgestaltung machen, sodass das historische Aussehen der Immobilie bestehen bleibt.
Wie lassen sich bei der Investition in denkmalgeschützte Immobilien Steuern sparen?
Die Möglichkeit zur Abschreibung von Investitionen ist eine interessante Option. Investitionen, die im Zusammenhang mit der Renovierung oder Sanierung entstanden sind, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer absetzen. Der Gesetzgeber gewährt nicht nur Steuervorteile für Kapitalanleger. Auch bei der Eigennutzung einer Denkmalimmobilie können diese Kosten bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Auf diese Weise lässt sich der Sanierungsanteil über die Einkommensteuer oftmals in vollem Umfang mindernd aktivieren. Besonders bei Personen mit überdurchschnittlich hohem Einkommen ist eine Investition in ein Baudenkmal deshalb lohnenswert.
Ähnliches gilt für jene, die Immobilien in einem Sanierungsgebiet erwerben. Hierbei handelt es sich um Häuser, die nicht unter Denkmalschutz stehen. Vielmehr hat die Stadt oder die Gemeinde großräumig ein Gebiet markiert, in dem sich Häuser in einem schlechten Zustand befinden. Auch hier lassen sich große Teile der Sanierungskosten über die Einkommensteuer geltend machen. Der Vorteil ist, dass weniger strenge Auflagen bezüglich des Denkmalschutzes gelten. Dies bietet sich als echte Alternative für diejenigen zur Investition an, die Immobilien oder ein Baudenkmal kaufen möchten.
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