Eigennutzung
Steuer Denkmalschutz bei Eigennutzung: Die Vorteile
Die Instandhaltung und Modernisierung von Baudenkmälern ist dem Staat ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund werden Käufer von Denkmalimmobilien im Rahmen der Denkmalschutz-AfA (kurz für Absetzung für Abnutzung) steuerlich stark entlastet. Für viele Investoren sind die hohen steuerlichen Denkmalabschreibungen ein Grund, sich für ein Baudenkmal und gegen einen Neubau zu entscheiden. Zu Recht: Denkmalimmobilien gelten als die attraktivste Möglichkeit, Steuern zu sparen. Sie sind in Deutschland eines der letzten verbliebenen legalen Steuersparmodelle.
Denkmalschutz-Abschreibung für Selbstnutzer und Kapitalanleger
Bei einer Denkmalimmobilie machen die Sanierungskosten einen sehr großen Anteil aus. Im Regelfall beträgt dieser zwischen 50 und 70 Prozent des gesamten im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreises. Der Rest des Preises entfällt auf das Grundstück sowie auf die vorhandene Altbausubstanz. Diese Kosten können Käufer in Form von Denkmalschutz Abschreibungen von ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen. Hier unterscheidet der Staat allerdings zwischen Kapitalanlegern und Selbstnutzern. Diese beiden Interessengruppen werden auch steuerrechtlich unterschiedlich behandelt. Kapitalanleger können bis zu 100 Prozent der Kosten für die Sanierung und Wiederherstellung abschreiben. Aber auch bei Eigennutzung können Käufer eines Baudenkmals in den Genuss hoher Denkmalschutz Abschreibungen für Eigennutzer kommen. Der Denkmalschutz bietet nämlich ähnlich hohe Abschreibungsmöglichkeiten für Selbstnutzer. In einem Zeitraum von zehn Jahren können 90 Prozent der Sanierungskosten bei der Einkommenssteuer als Denkmalabschreibung für Eigennutzer geltend gemacht werden.
Steuer Denkmalschutz bei Eigennutzung: Die Denkmalschutz-Afa
Von der Denkmalschutz-AfA profitieren sowohl der Staat als auch Besitzer von Denkmalimmobilien. Der Staat ist in der Lage, ohne eigene Aufwendungen erhaltenswerte Denkmalimmobilien zu schützen, zu erneuern und zu erhalten. Der Käufer erhält hohe Denkmalabschreibungen für Eigennutzer für die eigenständige Instandsetzung, Sanierung und Erhaltung der Immobilie. Im Anschluss wird er außerdem mit vergleichsweise hohen Mieteinnahmen belohnt. Denn Altbauten sind attraktive Mietobjekte und auf dem Wohnungsmarkt heiß begehrt.
§10 f des Einkommenssteuergesetzes regelt die Denkmalschutz Abschreibung für Selbstnutzer
Die Denkmalschutz Abschreibungen für Selbstnutzer werden in §10 f des Einkommenssteuergesetzes geregelt. Sie gelten neben Baudenkmalen auch für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Demnach können Eigennutzer eines Baudenkmals Aufwendungen für Baumaßnahmen und Erhaltungsaufwände, die an einem eigenen Gebäude entstehen, absetzen. Hier können Eigennutzer im Kalenderjahr des Abschlusses und in den neun folgenden Jahren jeweils neun Prozent geltend machen. Das gilt aber nur dann, wenn der Steuerpflichtige die Denkmalimmobilie in dem jeweiligen Kalenderjahr in Eigennutzung bewohnt. Diese Voraussetzung liegt auch dann vor, wenn Teile der selbst bewohnten Wohneinheit anderen unentgeltlich zu Wohnzecken überlassen werden.
Wie hoch die jeweilige Steuerersparnis konkret ausfällt, kann im Vorfeld relativ exakt ermittelt werden. Die Denkmalschutzbehörde ist über alle Schritte der Sanierung im Bilde und überwacht diese akribisch. So können Bauherren sich auf die Berechnungen der Behörde verlassen. Eine Abschätzung darüber, wie hoch die künftige Denkmalschutz Steuerersparnis für Eigennutzer ausfallen wird, ist so verlässlich möglich.
Was es bei Denkmalschutz Abschreibungen für Selbstnutzer zu beachten gilt
Um in den Genuss der hohen Denkmalabschreibungen für Eigennutzer zu kommen ist es wichtig, dass das Denkmal bereits vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten gekauft wird. Ist dies nicht der Fall, so können im Anschluss keine Denkmalschutz Abschreibungen für Selbstnutzer geltend gemacht werden. Kauft ein Investor eine Denkmalimmobilie, so sollte dies außerdem eine langfristige Angelegenheit darstellen. Es gilt, mindestens zehn Jahre durchzuhalten. Erst nach diesem Zeitraum fällt keine Spekulationssteuer mehr an. Außerdem kommen die Vorteile durch Steuern für Denkmalschutz bei Eigennutzung erst nach zehn bis zwölf Jahren zum Tragen.