Die Festpreisgarantie einer Denkmalimmobilie
Der schlüsselfertige Endpreis einer Denkmalimmobilie sollte im Kaufvertrag immer in Verbindung mit einer Garantie aufgeschlüsselt sein. Nur dann haben Käufer die Sicherheit, dass eventuelle Mehrkosten zu Lasten des Verkäufers gehen.
Was beinhaltet die Festpreisgarantie?
Die Festpreisgarantie beinhaltet den schlüsselfertigen Endpreis der Wohneinheit inklusive der in der Baubeschreibung dokumentierten Qualität und Ausstattung. Der Baubeschreibung kommt in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu. Daher sollte hier Wert auf eine möglichst umfangreiche und detaillierte Beschreibung der auszuführenden Arbeiten und der Ausstattung gelegt werden. Die Festpreisgarantie ist im Kaufvertrag geregelt und verhindert, dass es durch eventuelle Falschkalkulation zu einer Nachfinanzierung seitens des Kunden kommt. Kommt es im Nachhinein zu einem höheren Endpreis als ursprünglich vereinbart, so trägt der Bauherr die Kosten.
Die Kostenaufschlüsselung
Da sich der schlüsselfertige Endpreis der zu sanierenden Denkmalimmobilie in drei Anteile aufschlüsselt, sollten diese im Kaufvertrag detailliert aufgeführt sein.
Der Altbauanteil
Hiermit ist der Anteil des Kaufpreises gemeint, der sich auf die unsanierte Altbausubstanz bezieht.
Der Grundstücksanteil
Dieser Kaufpreisteil bezieht sich auf den laut Teilungserklärung miterworbenen Grundstücksanteil.
Der Sanierungskostenanteil
Das ist jener Teil, der als Grundlage für die spätere Inanspruchnahme der Denkmalabschreibung gilt.