TÜV-Gutachten - Denkmalimmobilie erfolgreich abnehmen
Nach erfolgter Sanierung der Denkmalimmobilie erfolgt die Abnahme anhand eines entsprechenden Protokolls. Bauherren sollten zur eigenen Sicherheit zusätzlich ein TÜV-Gutachten anfertigen lassen, das die mängelfreie Sanierung dokumentiert.
TÜV-Gutachten: Der Ablauf
Nach Bauabnahme beginnt die vereinbarte Gewährleistungspflicht, die bei Arbeiten, die im Zuge der Sanierung erfolgt sind, etwa fünf Jahre beträgt. Jetzt müssen auftretende Mängel gegenüber dem Bauträger nachgewiesen werden. Die Abnahme sollten Bauherren unbedingt zusammen mit einem unabhängigen Sachverständigen durchführen. Bausachverständige sichern die fach- und sachgerechte Abnahme der Denkmalimmobilie entsprechend der Baubeschreibung und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Dabei wird die Qualität des Objekts geprüft.
TÜV-Gutachten: Mängel beheben
Die bei der Abnahme festgestellten Mängel sollten innerhalb einer angemessenen Frist fachgerecht behoben werden. Nach der Beseitigung empfiehlt sich ein Nachbegehungstermin. Zu dem Termin erfolgt die Begutachtung aller einsehbaren Bauteile. Diese werden hinsichtlich ihres bautechnischen Zustands und visuell erkennbarer Baumängel und -schäden überprüft. Weiterhin erfolgt die Funktionsprüfung der Bauteile. Dazu zählen beispielsweise Fenster und die Sanitärausstattung. Abschließend wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt und übergeben.
Beachten Sie: Erst nach mängelfreier Abnahme und Übergabe der Wohneinheit erhält der Verkäufer die letzte Kaufpreisrate.