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Baudenkmal - Wissenswerte Informationen
Das-Baudenkmal ist eine seit Jahren renommierte Plattform, die dem interessierten Investor die Möglichkeit bietet, sich über bundesweit geprüfte Denkmalimmobilien zu informieren
Seit nun fast zwei Jahrzehnten beraten die Spezialisten von das-baudenkmal bundesweit Investoren beim Erwerb denkmalgeschützter Immobilien. Seit der Änderung der steuerlichen Gesetzgebung im Jahre 2005 ist die denkmalgeschützte Immobilie die einzige Möglichkeit Steuervorteile in hohem Masse zu realiseren. Durch diese Tatsache ist gleichzeitig auch die Zahl der Berater deutlich angestiegen - in vielen Fällen fehlt jedoch die nötige Fachkompetenz und Erfahrung bei der seriösen Vermittlung einer denkmalgeschützten Immobilie. Bei das-baudenkmal beraten ausschließlich Mitarbeiter mit jahrelanger Erfahrung die interessieren Kunden, Kompetenz die sich auszahlt.
Das-Baudenkmal berät die Investoren bei der entsprechenden Objektauswahl, prüft auf Wunsch die Finanzierbarkeit, führt Vorort Besichtigungstermine durch und zeigt anhand von vorhandenen Referenzobjekten oder Musterwohnungen die Sanierungs- und Ausstattungsqualität. Die Mitarbeiter von das-baudenkmal erläutern ausführlich die einzelnen Vertragswerke, die vertraglichen Sicherheiten, und begleitet die Kunden bis hin zum Notartermin. Auch nach dem Kauf ist das-baudenkmal bei der Stellung einer professionellen Haus-und Mietverwaltung, und bei der Beantragung der steuerlichen Vorteile behilflich - Service wird hier groß geschrieben - vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin und überzeugen Sie sich von unseren Leistungen. Mit mehreren hundert vermittelten Denkmalimmobilien allein in den letzten Jahren hat sich das-baudenkmal als bundesweiter Spezialist am Markt erfolgreich etablieren können.
Als eindrückliche Immobilie zur Erinnerung an geschichtliche Perioden eignet sich ein ehrwürdiges Denkmal hervorragend zur Kapitalanlage. Vom historischen Stadthaus über die prächtige Villa zum prunkvollen Schloss, ob strahlendes Monument oder überwältigender Triumphbogen: Der gesetzliche Denkmalschutz erlaubt Ihnen seit etlichen Jahren besonders rentable Investitionen.
Zum Beispiel ermöglicht dieser Schutz herausragender Bauten eine attraktive Steuerersparnis. Deutschland verschafft dazu dem Selbstnutzer oder Kapitalanleger hochinteressante Steuervorteile über die sogenannte Denkmalabschreibung. Mit diesem flexiblen Instrument fördert der Staat den Kauf bzw. die Sanierung oder Modernisierung entsprechender Immobilien.
Diese profitablen Kapitalanlagen treten dabei in den unterschiedlichsten Formen in Erscheinung: von der ausgemusterten Fabrik bis zur grandiosen Ritterburg. Jedes historische Gemäuer unter behördlichem Denkmalschutz gilt als Denkmalimmobilie mit besonderen finanziellen Vorzügen. Dazu führt das entsprechende Amt diese lohnende Kapitalanlage als Denkmal bzw. verzeichnet das fragliche Objekt in einem offiziellen Sanierungsgebiet.
Mit dieser geschützten Immobilie können Sie dann als Ihr steuerpflichtiger Eigentümer die persönliche Einkommenssteuer reduzieren. Vermieten Sie zum Beispiel Ihr Baudenkmal, dann schreiben Sie Ihren Anteil an dessen Sanierung über 12 Jahre vollständig ab. Bereits in den ersten acht Jahren schlägt Ihre Denkmalabschreibung mit jeweils neun Prozent zu Buche, in den letzten vier Jahren mit je sieben Prozent Ihrer Beteiligung.
Als Eigennutzer eines Denkmals machen Sie dessen Sanierungskosten über zehn Jahre steuerlich geltend. Dabei beträgt Ihr Steuervorteil jeweils neun Prozent, womit Sie also insgesamt zum Ende dieser Dekade ganze 90 Prozent abschreiben.
Über steuerliche Anreize hinaus nutzen Sie finanzielle Zuschüsse aus lokalen Maßnahmen zur Denkmalförderung. Weiterhin beziehen Sie Mittel aus Programmen zur Ankurbelung des Wohnbaus.
Darüber hinaus erlebt Ihr Denkmal mit hoher Wahrscheinlichkeit eine überdurchschnittliche Steigerung seines Verkehrswerts. Obendrein genießen Sie besonders ansprechende Renditen aus der Vermietung Ihrer denkmalgeschützten Kapitalanlage. In jedem Fall verkaufen Sie dieses Objekt nach bereits zehn Jahren steuerfrei.
Insgesamt gehören geschützte Denkmäler damit zu praktisch risikofreien Kapitalanlagen mit ausnehmend attraktiven Renditen.
Weltweit einzigartig - die Denkmal Abschreibung - max. Steuervorteile für Sie!
Bei der Kernsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes sind einige wichtige Dinge zu beachten. Da der Hintergrund der Denkmal Abschreibung die originalgetreue Wiederherstellung des Gebäudes ist, sollte die Kernsanierung in enger Absprache mit dem jeweiligen Denkmalamt stattfinden. Weiterhin verlangt der sehr umfangreiche Eingriff in die Gebäudestruktur nach fachkundiger Hand - vertrauen Sie also hier nur ausgewiesenen Experten.
Nicht alle Umbaumaßnahmen fliessen in die Denkmal Abschreibung ein, und können so über den Abschreibungszeitraum von 10 bzw. 12 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel steht die Aussenfassade des Gebäudes unter Denkmalschutz und muss nach Originalvorlagen wiederhergestellt werden. Teilweise findet man im Gebäude selbst erhaltungswürdige Treppenhäuser, Deckenmalereien oder auch Wohnungseingangstüren in Kassettenform, deren Kosten für die Rekonstruktion unter die Denkmal Abschreibung fallen.
Der im Kaufvertrag der jeweiligen Immobilie ausgewiesene Sanierungskostenanteil ist der Anteil am Kaufpreis der unter die Denkmal Abschreibung fällt und die Kosten für die behördliche Anerkennung der Wiederherstellung des Gebäudes ausweist. Fragen Sie unsere Experten zum Thema Denkmal Abschreibung, gerne erläutern wir Ihnen ausführlich die Voraussetzungen für die Nutzung der hohen steuerlichen Vorteile beim Erwerb einer Denkmalimmobilie - unser Spezialistenteam wird Ihnen aufgrund der Erfahrung von fast zwei Jahrzehnten alle Fragen kompetent beantworten können, wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Lassen Sie sich keine steuerlichen Vorteile beim Kauf und der Sanierung denkmalgeschützter Objekte entgehen.
Wir beraten Sie ausführlich über die Steuervorteile durch die Denkmal-AfA.
Die Denkmal-AfA bietet sich an für die lineare Abschreibung für die Anschaffungskosten einer Denkmalimmobilie. Der Staat ist stellvertretend für die Gesellschaft an der Werterhaltung historischer Gebäude interessiert.
Die Denkmal-AfA leistet einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Anleger. Wir möchten Ihnen detailliert die Vorzüge und die Steuerersparnisse vorstellen, die Sie unter anderem durch die Denkmal-Afa erhalten. Nutznießer der Denkmal-AfA sind sowohl Anleger in Mietobjekte als auch Selbstnutzer von Denkmal Immobilien.
Profitieren Sie von unserer langen Praxiserfahrung. Die Kapitalinvestition in Denkmalimmobilien ist zukunftsweisende Geldanlage. Dabei ist das Prinzip recht einfach. Sie erwerben mit Hilfe von Fremdkapital eine Immobilie und führen Zins und Tilgung des geliehenen kapital durch die Einnahme von Steuervorteilen, wie die Denkmal-AfA und Mieteinnahmen zurück. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer bundesweiten Zentralen.
Eine Denkmal Immobilie in Hessen profitiert vor allem von ihrer guten Lage
Für eine Denkmal Immobilie in Hessen spricht schon die zentrale Lage des Bundeslandes. Darüber hinaus ist Hessen ein wirtschaftsstarker Finanzplatz und eines der reichsten Bundesländer. Mit dem Erwerb einer Denkmal Immobilie in Hessen kann der Käufer auch von der guten Infrastruktur profitieren: Der Frankfurter Flughafen ist der größte in Kontinentaleuropa, das Frankfurter Kreuz einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte.
Frankfurt als Finanz-, Messe- und Dienstleistungszentrum bietet sich als Standort für eine Denkmal Immobilie in Hessen besonders an. Hier, am Sitz der Europäischen Zentralbank, der Deutschen Bundesbank, der Deutschen Börse und der Messe, ist die Kaufkraft hoch. Auch das Umland eignet sich für eine Denkmal Immobilie in Hessen: die bewaldeten Taunus-Hügel, die Weinhänge des Rheingau, das Knüllgebirge oder der Odenwald - auch dort ist Hessen lebenswert.
Wer eine Denkmal Immobilie in Hessen erwirbt, kann einen hohen Anteil der Sanierungskosten beim Finanzamt geltend machen. Die Sanierungskosten für eine Denkmal Immobilie in Hessen kann der Eigentümer über zwölf Jahre steuerlich absetzen, wenn er das Objekt vermietet. Dabei sind in den ersten acht Jahren 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren 7 Prozent der Sanierungskosten für die Denkmal Immobilie in Hessen absetzbar. Eigennutzer können 90 Prozent über zehn Jahre – 9 Prozent pro Jahr – für die Sanierung ihrer Denkmal Immobilie in Hessen absetzen.
Das Angebot an Denkmalschutz-Immobilien in Köln ist besonders knapp, die Nachfrage groß. Deshalb kann sich das Investment in der Rheinmetropole besonders lohnen.
Eine Denkmal Immobilie in Köln kann eine besonders attraktive Kapitalanlage für Anleger mit entsprechender Steuerprogression sein. Denn Köln ist eine der beliebtesten Städte in Deutschland und das Angebot an denkmalgeschützten Immobilien ist in der Rhein-Metropole besonders knapp, so dass im Bundesvergleich überdurchschnittliche Wertsteigerungen beim Verkauf des Objekts möglich sein können. Vor allem die Innenstadt ist bei Interessenten für eine Denkmal Immobilie in Köln beliebt: Der Rhein mit zahlreichen Spazierwegen, die Geschäfte und Restaurants und ein breites Unterhaltungsangebot machen die Innenstadt zu einem attraktiven Standort für eine Denkmal Immobilie in Köln.
Eine Denkmal Immobilie in Köln kann dem Anleger hohe Steuervorteile bringen: Wer eine Denkmal Immobilie in Köln erwirbt, kann einen hohen Anteil der Sanierungskosten beim Finanzamt geltend machen. Die Sanierungskosten für eine Denkmal Immobilie in Köln sind für den Eigentümer über zwölf Jahre steuerlich absetzen, wenn er das Objekt vermietet. Dabei sind in den ersten acht Jahren 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren 7 Prozent der Sanierungskosten für die Denkmal Immobilie in Köln absetzbar. Eigennutzer können 90 Prozent über zehn Jahre – 9 Prozent pro Jahr – für die Sanierung ihres Baudenkmals absetzen.
Der Erwerb einer Denkmal Immobilie in Köln unterstützt den Schutz von Kulturdenkmälern. Sie sollen saniert und für die Nachwelt erhalten bleiben. Da der Staat allein finanziell nicht für den Erhalt aller Baudenkmäler aufkommen kann, unterstützt er privates Engagement beim Erwerb einer Denkmal Immobilie in Köln nicht nur mit Steuervorteilen bei der Sanierung: Der Verkauf des Objekts ist nach zehn Jahren steuerfrei.
Der Strukturwandel in der Metropolregion gelingt. Deshalb gilt die Region heute als lebenswert.
Der Erwerb einer Denkmal Immobilie in NRW ist eine der wenigen staatlichen Fördermöglichkeiten nach dem Wegfall der Eigenheimzulage und anderer Vergünstigungen für Immobilien. Eine Denkmal Immobilie in NRW kann eine besonders attraktive Kapitalanlage für Anleger mit entsprechender Steuerprogression sein. NRW bietet mit Köln, Aachen, Dortmund und Düsseldorf attraktive, wirtschaftsstarke und lebenswerte Städte.
Auch wirtschaftlich können viele Fakten für den Erwerb einer Denkmal Immobilie in NRW sprechen: Die Rhein-Ruhr-Region ist eine der 30 größten Metropolregionen der Welt. Nachdem der Kohlebergbau und die Montanindustrie an Bedeutung verloren, etablierten sich Maschinenbau und andere Industrien. Das Verkehrsnetz ist außerordentlich dicht, Düsseldorf ist ein attraktiver Bürostandort, Köln hat sich als Medienstandort etabliert.
In NRW legt die Denkmalschutz-Behörde fest, welche Immobilien als Denkmal Immobilie in NRW gelten. Das Baudenkmal wird dann in die Denkmalliste aufgenommen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann der Käufer einer Denkmal Immobilie in NRW von attraktiven Steuervorteilen profitieren. Denn im Detail können Kapital-Anleger über die Denkmalschutz-AfA die Investition in die Werterhaltung der Denkmal Immobilie in NRW acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Eigennutzern steht diese Möglichkeit für zehn Jahre mit einer Abschreibung von 9 Prozent pro Jahr offen.
Lassen Sie sich keine steuerlichen Vorteile beim Kauf und der Sanierung denkmalgeschützter Objekte entgehen.
Wir beraten Sie ausführlich über die Steuervorteile durch die Denkmal-AfA.
Die Denkmal-AfA bietet sich an für die lineare Abschreibung für die Anschaffungskosten einer Denkmalimmobilie. Der Staat ist stellvertretend für die Gesellschaft an der Werterhaltung historischer Gebäude interessiert.
Die Denkmal-AfA leistet einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Anleger. Wir möchten Ihnen detailliert die Vorzüge und die Steuerersparnisse vorstellen, die Sie unter anderem durch die Denkmal-Afa erhalten. Nutznießer der Denkmal-AfA sind sowohl Anleger in Mietobjekte als auch Selbstnutzer von Denkmal Immobilien.
Profitieren Sie von unserer langen Praxiserfahrung. Die Kapitalinvestition in Denkmalimmobilien ist zukunftsweisende Geldanlage. Dabei ist das Prinzip recht einfach. Sie erwerben mit Hilfe von Fremdkapital eine Immobilie und führen Zins und Tilgung des geliehenen kapital durch die Einnahme von Steuervorteilen, wie die Denkmal-AfA und Mieteinnahmen zurück. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer bundesweiten Zentralen.
Der deutsche Staat gewährt mit der Denkmal-Abschreibung überdurchschnittliche Steuervorteile für Kapitalanleger und Selbstnutzer von Baudenkmälern. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wer in eine denkmalgeschützte Immobilie investiert, kann über die Denkmal-Abschreibung in besonders hohem Maße Steuern sparen: Mit der Denkmal-Abschreibung beteiligt sich der deutsche Staat am Erwerb sowie an den Modernisierungs- und Sanierungskosten eines Baudenkmals, sofern das Objekt als Denkmal gelistet ist und in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegt.
Denkmal-Abschreibung bedeutet, dass jeder steuerpflichtige Eigentümer seine individuelle Einkommensteuerlast senken kann: Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils, in den darauf folgenden vier Jahren je 7 Prozent. Eigennutzern ermöglicht die Denkmalabschreibung, die Sanierungskosten über 10 Jahre zu je 9 Prozent steuerlich geltend zu machen.
Über die Denkmal-Abschreibung stellt der Staat sicher, dass erhaltenswerte Denkmäler saniert und für die Nachwelt erhalten werden, auch wenn sich der Fiskus die Kosten dafür vielfach nicht mehr leisten kann. Für Kapital-Anleger hat er deshalb attraktive Steuerspar-Möglichkeiten mittels der Denkmal-Abschreibung geschaffen. Der Steuerzahler, der ein Baudenkmal erwirbt, sichert das kulturelle Erbe und kann zugleich erhebliche steuerliche Mittel sparen. Denn die Steuervorteile der Denkmal-Abschreibung sind um so höher, je größer der Sanierungsanteil des Objekts ist.
Denkmalämter der Bundesländer | Weitere Links zur Denkmalpflege |
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Behördliche Anerkennung von Denkmalschutz-Immobilien ermöglicht erhebliche Steuervorteile
Die Denkmalbescheinigung ist der behördliche Beleg, dass eine Immobilie oder der Gebäudeteil ein Baudenkmal ist und dass die daran ausgeführten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes und seiner Nutzung notwendig sind. Die Denkmalbescheinigung muss beim Finanzamt vorgelegt werden, damit die Eigentümer von Denkmal-Immobilien die Sanierungskosten steuerlich geltend machen können.
Die Denkmalbescheinigung stellt das örtliche Amt für Denkmalschutz aus, wenn ein Baudenkmal folgende Voraussetzungen erfüllt: Es ist in die Denkmalliste eingetragen oder es befindet sich in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet. Die Denkmalbescheinigung ist nur dann bindend, wenn die Höhe der begünstigten Aufwendungen aus ihr ersichtlich ist.
Mit der Denkmalbescheinigung sind Immobilien unter Denkmalschutz eine attraktive Kapitalanlage: Anleger können mittels Abschreibung die Sanierungskosten für denkmalgeschützte Häuser über 12 Jahre steuerlich geltend machen, einem Eigennutzer räumt die Steuerbehörde diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, umfasst die Abschreibung der Sanierungskosten eigengenutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren 90 Prozent. Die Denkmalbescheinigung ist die Grundlage für diese Erstattungen. Wertsteigerungen, die bei Baudenkmälern oft überdurchschnittlich im Vergleich zum Gesamt-Immobilienmarkt sind, verleihen Baudenkmälern zusätzliche Attraktivität. Außerdem ist ihr Verkauf nach zehn Jahren steuerfrei.
Denkmalschutz-AfA ermöglicht überdurchschnittliche Steuerspar-Möglichkeiten für denkmalgeschützte Häuser im Vergleich zu Alt- und Neubauten durch Abschreibung der Sanierungskosten. Immobilien bieten außerdem Inflationsschutz und erfahren oft attraktive Wertsteigerungen
Denkmalgeschützte Häuser sind Immobilien, die entweder in die behördliche Denkmalliste aufgenommen wurden oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen. Sobald denkmalgeschützte Häuser als Baudenkmal behördlich anerkannt sind, ermöglichen sie ihrem Besitzer attraktive Steuersparmöglichkeiten durch die Abschreibung der Sanierungskosten für das Objekt. Der deutsche Staat, der vielfach finanziell nicht in der Lage zu adäquatem Denkmalschutz ist belohnt damit diejenigen Kapitalanleger und Eigentümer steuerlich, die denkmalgeschützte Häuser in Deutschland sanieren und damit für künftige Generationen sichern.
Gesetzliche Grundlagen der Abschreibung der Sanierungskosten für denkmalgeschützte Häuser sind die §§ 7h und 7i EStG sowie $10f (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können mittels Abschreibung die Sanierungskosten für denkmalgeschützte Häuser über 12 Jahre steuerlich geltend machen, einem Eigennutzer räumt die Steuerbehörde diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, umfasst die Abschreibung der Sanierungskosten eigengenutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren 90 Prozent.
Die Steuerersparnis ist umso höher, je größer der Sanierungsanteil der denkmalgeschützten Häuser ist. Neben der Abschreibung der Sanierungskosten profitiert der Anleger auch von einem steuerfreien Verkauf des Objekts nach 10 Jahren. Darüber hinaus sind die Gewinne abgeltungssteuerfrei. Denkmalgeschützte Häuser sind vielfach alte Fabrikanten-Villen, Stadthäuser, ehemalige Industrieanlagen oder Wohnhäuser. Die Steuerersparnis für denkmalgeschützte Häuser ist unabhängig vom Haustyp.
Überdurchschnittliche Steuervorteile für Kapitalanleger und Selbstnutzer von Baudenkmälern durch den deutschen Staat. Damit eine Denkmalimmobilie als Investition lohnt, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Denkmal-Abschreibung kann eine Denkmalimmobilie in Deutschland zu einer besonders lohnenden Investition machen. Denn der Staat gewährt für Besitzer von Baudenkmälern besonders hohe Steuervorteile genießen: Mit der Denkmal-Abschreibung beteiligt sich der deutsche Staat am Erwerb sowie an den Modernisierungs- und Sanierungskosten einer Denkmalimmobilie – die Investition in die Sanierung ist damit zu großen Teilen steuerlich absetzbar.
Egal ob es ein Schloss, eine Villa, eine ehemalige Fabrikhalle oder eine Stadthaus ist, damit eine Denkmalimmobilie eine lohnende Investition ist, sind behördliche Voraussetzungen zu erfüllen, denn nicht jedes alte Gemäuer ist automatisch eine Denkmalimmobilie. Nur eine Denkmalimmobilie, dessen Denkmalschutz behördlich anerkannt ist, lohnt als Investition und bringt Steuervorteile. Es muss als Denkmal gelistet sein oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen.
Im Rahmen des Denkmalschutzes bedeuten Steuervorteile, dass jeder steuerpflichtige Eigentümer seine individuelle Einkommensteuerlast senken kann: Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils, in den darauf folgenden vier Jahren je 7 Prozent. Eigennutzern ermöglicht eine Denkmalimmobilie, diese Investition der Sanierungskosten über 10 Jahre mit Steuervorteilen zu je 9 Prozent steuerlich geltend zu machen – in Summe also 90 Prozent. Über die Denkmal-Abschreibung stellt der Staat mit der Denkmalschutz Investition sicher, dass erhaltenswerte Denkmäler saniert und für die Nachwelt erhalten werden. Eine Denkmalimmobilie als Investition bietet aber mehr als Steuervorteile. Im Rahmen von Wohnbau-Programmen oder regionaler Denkmalförderungsmaßnahmen kann der Eigentümer zusätzliche finanzielle Mittel beantragen. Darauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch.
Der deutsche Staat gewährt für Maßnahmen zum Denkmalschutz überdurchschnittliche Steuervorteile für Kapitalanleger und Selbstnutzer von Baudenkmälern. Für ein Denkmalimmobilie müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wer heute in Deutschland eine Denkmalimmobilie erwirbt, kann damit ein finanziell besonders attraktives Investment tätigen: Die Denkmalimmobilie als Investment kann nämlich über die Denkmal-Abschreibung besonders hohe Steuervorteile bringen bei entsprechender Steuerprogression: Mit der Denkmal-Abschreibung beteiligt sich der deutsche Staat am Erwerb sowie an den Modernisierungs- und Sanierungskosten einer Denkmalimmobilie – egal ob das Investment ein Schloss, eine Villa, eine ehemalige Fabrikhalle oder eine Stadthaus ist. Jedoch ist nicht jedes alte Gemäuer eine Denkmalimmobilie. Das Investment lohnt nur bei einem Objekt, dessen Denkmalschutz behördlich anerkannt ist, nur dann bringt es Steuervorteile: Es muss als Denkmal gelistet sein oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der steuerpflichtige Eigentümer der Denkmalimmobilie seine individuelle Einkommensteuerlast mit diesem Investment senken kann: Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils, in den darauf folgenden vier Jahren je 7 Prozent. Eigennutzern ermöglicht eine Denkmalimmobilie als Investment, die Sanierungskosten über 10 Jahre mit Steuervorteilen zu je 9 Prozent steuerlich geltend zu machen – in Summe also 90 Prozent.
Über die Denkmal-Abschreibung stellt der Staat mit der Denkmalimmobilie als Investment sicher, dass erhaltenswerte Denkmäler saniert und für die Nachwelt erhalten werden. Eine Denkmalimmobilie als Investment bietet aber mehr als Steuervorteile. Im Rahmen von Wohnbau-Programmen oder regionaler Denkmalförderungsmaßnahmen kann der Eigentümer zusätzliche finanzielle Mittel beantragen. Darauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Auch Wertsteigerungen, Renditen aus Vermietung sowie der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren können die Denkmalimmobilie zum lohnenden Investment machen.
Sachwerte sind eine attraktive Altersvorsorge: Denkmalgeschützte Immobilien können Steuervorteile und hohe Mietrenditen bieten
Mit viel Liebe zum Detail und unter Beachtung ihres ursprünglichen Aussehens werden Denkmalimmobilien heute aufwändig saniert und damit für künftige Generationen erhalten. Ihre attraktiven Fassaden sind oft ein besonderer Blickfang im Stadt- und Landschaftsbild, ihre moderne Ausstattung inmitten der alten Gemäuer vermittelt ein besonderes Wohngefühl. Zugleich ist mit einer Denkmalimmobilie attraktive Rendite erzielbar: Wer in eine Denkmal-Immobilie investiert und das Objekt weitervermietet, erzielt nicht selten mit der Denkmalimmobilie eine Rendite von acht Prozent pro Jahr bei entsprechender Steuerprogression.
Ob ehemalige Fabriken, alte Fabrikantenvillen, sanierte Schlösser, umgebaute Immobilien – Denkmalimmobilien gibt es in zahlreichen Varianten. Um mit der Denkmalimmobilie tatsächlich eine attraktive Rendite zu erzielen, muss das Objekt bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Es muss in die behördliche Denkmalliste eingetragen sein oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen. Dies ist Aufgabe des Denkmalschutz-Amtes. Mit einer entsprechenden Bescheinigung steht der Denkmalimmobilie und der Erwirtschaftung der Rendite nichts mehr im Wege.
Nicht umsonst gelten Denkmalimmobilien als attraktive Altersvorsorge: Kapital-Anleger können über die Denkmalschutz-AfA die Investitionskosten für die Werterhaltung der Denkmalimmobilien acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Eigennutzern steht diese Möglichkeit für zehn Jahre mit einer Abschreibung von 9 Prozent pro Jahr offen. Die Denkmalimmobilie bietet aber Rendite nicht nur aus Steuererstattungen. Eine Denkmalimmobilie kann eine überdurchschnittliche Rendite durch langfristiges Wertsteigerungspotential, attraktive Rendite-Potentiale durch Mieteinnahmen, Schutz vor Inflation sowie einen steuerfreien Verkauf des Objekts nach zehn Jahren ermöglichen.
Bei Denkmalimmobilien in Berlin sind höhere Mietpreissteigerungen möglich als in den meisten deutschen Regionen.
Der Erwerb von Denkmalimmobilien in Berlin birgt meist ein geringeres Risiko als der Kauf von Baudenkmälern in anderen Regionen. Denn die Mietpreissteigerungen sind bei Denkmalimmobilien in Berlin höher als in vielen anderen Regionen und höher als in mittelgroßen und kleinen Städten. Der Hauptstadt-Bonus ist allerdings nicht der einzige Vorteil des Erwerbs von Denkmalimmobilien in Berlin.
Der deutsche Staat räumt dem Käufer von Denkmalimmobilien in Berlin besonders attraktive Steuerspar-Möglichkeiten ein. Denkmalimmobilien in Berlin profitieren von den Abschreibungsmöglichkeiten für die Investitions- und Modernisierungskosten von denkmalgeschützten Immobilien. Der Staat subventioniert die Werterhaltung von Denkmalimmobilien in Berlin mit Steuergeldern, die Sie durch Abschreibungen erhalten. Kapitalanleger können mittels Denkmalschutzabschreibung über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil der Denkmalimmobilien in Berlin abschreiben. Dabei sind in den ersten acht Jahren 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren 7 Prozent der Sanierungskosten für Denkmalimmobilien in Berlin absetzbar. Eigennutzer haben die Möglichkeit der Denkmalschutzabschreibung über 10 Jahre mit einem Anteil von 9 Prozent pro Jahr.
Neben den steuerlichen Vorteilen bietet der Immobilienmarkt wunderschöne Denkmalimmobilien in Berlin, in den besten Lagen wie Mitte oder Prenzlauer Berg. Der Markt profitiert von einer steigenden Nachfrage nach Denkmalimmobilien in Berlin: Kein Wunder – Berlin investiert in den öffentlichen Nah- und Fernverkehr, bietet kulturell ein breites Potpourri aus Oper, Theater, Kleinkunst, Galerien und Museen, Gastronomie und Shopping-Möglichkeiten, schafft mit zahlreichen Seen und Parks attraktive Freizeit- und Erholungsstandorte und profitiert vor allem von der Restaurierung der historischen Innenstadt.
Eine zahlungskräftige Klientel ist hier auf der Suche nach hochwertigen Mietobjekten und bevorzugt hochwertig sanierte Altbauten gegenüber Neubauten.
Frankfurt ist die einzige deutsche Stadt, in der moderne Wolkenkratzer in den Himmel ragen. Die Messe-, Finanz- und Dienstleistungsmetropole im Herzen Hessen ist zugleich ein attraktiver Standort für Denkmalimmobilien in Frankfurt. Schon die zentrale Lage der Stadt mitten in Hessen und mitten in Deutschland spricht für Denkmalimmobilien in Frankfurt.
Darüber hinaus ist Frankfurt ein wirtschaftsstarker Finanzplatz inmitten eines der reichsten Bundesländer. Hier in der Stadt des Geldes, am Sitz der Europäischen Zentralbank, der Deutschen Bundesbank, der Deutschen Börse und der Messe, ist die Kaufkraft hoch. Mit dem Erwerb von Denkmalimmobilien in Frankfurt kann der Käufer auch von der guten Infrastruktur profitieren: Der Frankfurter Flughafen ist der größte in Kontinentaleuropa, das Frankfurter Kreuz einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte.
Der Kauf von Denkmalimmobilien in Frankfurt kann dem Anleger bei entsprechender Steuerprogression aber vor allem erhebliche finanzielle Vorteile bringen: Wer Denkmalimmobilien in Frankfurt erwirbt, kann einen hohen Anteil der Sanierungskosten beim Finanzamt geltend machen. Die Sanierungskosten für kann der Eigentümer über zwölf Jahre steuerlich absetzen, wenn er das Objekt vermietet. Dabei sind in den ersten acht Jahren 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren 7 Prozent der Sanierungskosten für absetzbar. Eigennutzer können 90 Prozent über zehn Jahre – 9 Prozent pro Jahr – für die Sanierung ihrer Denkmalimmobilien in Frankfurt absetzen. Der Verkauf eines Objekts ist nach zehn Jahren steuerfrei.
Die Nachfrage nach Denkmalimmobilien in Köln ist groß, das Angebot hingegen ist knapper als in anderen deutschen Metropolen. Deshalb kann sich das Investment in der Rheinmetropole besonders lohnen.
Köln ist eine der beliebtesten Städte in Deutschland. Vor allem die Innenstadt ist als Wohngegend sehr gefragt. Das Angebot an Denkmalimmobilien in Köln ist hingegen sehr knapp. Der Erwerb von Denkmalimmobilien in Köln kann deshalb eine besonders attraktive Kapitalanlage für Anleger mit entsprechender Steuerprogression sein. Zugleich sind mit Denkmalimmobilien in Köln als begehrter Rhein-Metropole im Bundesvergleich überdurchschnittliche Wertsteigerungen beim Verkauf des Objekts möglich.
Wenn Denkmalimmobilien in Köln von Denkmalamt als Baudenkmäler anerkannt sind und in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen, unterstützt der Staat den Kauf von Denkmalimmobilien in Köln mit Steuervorteilen bei der Sanierung: Wer Denkmalimmobilien in Köln erwirbt, kann einen hohen Anteil der Sanierungskosten beim Finanzamt geltend machen. Die Sanierungskosten sind für den Eigentümer über zwölf Jahre steuerlich absetzbar, wenn er das Objekt vermietet. Dabei sind in den ersten acht Jahren 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren 7 Prozent der Sanierungskosten für die Denkmalimmobilien in Köln absetzbar. Eigennutzer können 90 Prozent über zehn Jahre – 9 Prozent pro Jahr – für die Sanierung ihres Baudenkmals absetzen. Der Verkauf des Objekts ist nach zehn Jahren steuerfrei.
Mit Denkmalimmobilien in Köln können Anleger zugleich von der Attraktivität der Stadt profitieren. Die Medienstadt bietet zahlreiche Sehenswürdigkeiten neben dem Dom und der Innenstadt. Der Rhein mit zahlreichen Spazierwegen, die Geschäfte und Restaurants und ein breites Unterhaltungsangebot machen die Rheinmetropole zu einem attraktiven Standort für Denkmalimmobilien in Köln.
Mit einer Investition in Denkmalimmobilien bauen Sie langfristig Vermögen auf, das Ihren finanziellen Spielraum im Alter erweitert. Als Eigennutzer profitieren Sie davon, mietfrei wohnen zu können, als Kapitalanleger geht Ihnen mit der Mietzahlung Monat für Monat eine zusätzliche Einnahme zu. Ob Sie sich also für die Eigennutzung oder für die Vermietung entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Immer aber erzielen Sie einen Vermögensvorteil, der Ihre Lebensqualität im Ruhestand erhöht.
Ein besonders interessanter Standort für Denkmalimmobilien ist Leipzig. Immer wieder fallen attraktive Wohnanlagen im Stadtbild auf, die erst wenige Jahre alt sind. Diese Immobilien stammen häufig aus vergangenen Jahrhunderten und spiegeln die architektonische Stilrichtung ihrer Zeit wider. Von außen dürfen Denkmalimmobilien nur behutsam restauriert werden, um den Denkmalcharakter nicht zu verlieren. Strenge Auflagen der lokalen Baubehörden sorgen dafür, dass der Originalstil dieser architektonischen Perlen erhalten bleibt. Von innen sind Denkmalobjekte aufwändig saniert und mit allen technischen Finessen ausgestattet.
Deshalb sind diese Objekte in Leipzig bei Eigentümern und bei Mietern sehr begehrt, die Nachfrage wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen. Entscheiden Sie sich für die Vermietung Ihrer Denkmalimmobilie, profitieren Sie nicht nur von einem werthaltigen Investment in Sachwerte. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Steuerspareffekt in Anspruch zu nehmen, der Ihr steuerpflichtiges Einkommen nachhaltig senkt. Zur Anwendung kommt dieser Steuerspareffekt, wenn Ihre Immobilie finanziert ist. Ist die Summe aus der jährlichen Zinszahlung zuzüglich der anwendbaren Abschreibung höher als Ihre Mieteinnahme, entsteht Ihnen ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung. Dieser Verlust senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen, mit ihm reduziert sich auch Ihre Steuerzahlung. So bauen Sie durch die Investition in Denkmalimmobilien in Leipzig über mehrere Jahre hinweg privates Vermögen auf, das Ihnen im Alter einen zusätzlichen finanziellen Freiraum verspricht. Ganz nebenbei erfreuen Sie sich an der Investition in eine wunderschöne Eigentumswohnung, die Sie am liebsten selbst bewohnen möchten.
Die hohe Nachfrage nach Denkmalimmobilien in München sorgt für ein hohes Preisniveau und damit für attraktive Mietrenditen für den Eigentümer.
München ist voller Denkmalimmobilien. Die bayerische Landeshauptstadt stellt viele Objekte unter Denkmalschutz, um sie für künftige Generationen zu erhalten. Doch auch die Nachfrage nach Denkmalimmobilien in München ist groß. Deshalb können Eigentümer von Denkmalimmobilien in München besonders hohe Mietrenditen erwarten. Der Kauf von Denkmalimmobilien in München lohnt sich vor allem unter steuerlichen Gesichtspunkten für Anleger mit entsprechender Steuerprogression. Denkmalimmobilien in München profitierten von den Abschreibungsmöglichkeiten für die Investitions- und Modernisierungskosten von denkmalgeschützten Immobilien.
Sind Denkmalimmobilien in München als Baudenkmal vom Denkmalamt anerkannt und liegen sie in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet, dann unterstützen die Denkmalschutzbehörden den Erwerb eines Baudenkmals mit hohen steuerlichen Abschreibungen: Kapitalanleger können mittels Denkmalschutzabschreibung über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil des Baudenkmals abschreiben. Dabei sind in den ersten acht Jahren 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren 7 Prozent der Sanierungskosten für Denkmalimmobilien in München absetzbar. Eigennutzer haben die Möglichkeit der Denkmalschutzabschreibung über 10 Jahre mit einem Anteil von 9 Prozent pro Jahr, können also die Sanierungskosten ihrer Denkmalimmobilien in München zu je 90 Prozent von der Einkommensteuer absetzen.
Darüber hinaus profitieren Käufer von Denkmalimmobilien in München von der wirtschaftlichen Stärke der Stadt: München ist mit mehr als 20.000 Hightech-Unternehmen Deutschlands Spitzenstandort für Technologie-Unternehmen. Als eine der wirtschaftsstärksten Städte Deutschlands verfügt München außerdem über eine beispielhafte Infrastruktur. Für den Erwerb von Denkmalimmobilien in München spricht auch die hohe Lebensqualität sowie das grüne Umland mit seiner Nähe zu den Alpen und zahlreichen Seen.
Denkmalimmobilien in Potsdam sind vor allem bei Prominenten begehrt. Doch diese attraktive Geldanlage, die attraktive Steuervorteile ermöglichen kann, steht vielen Bürgern offen bei entsprechender Steuer-Progression.
Potsdams Bemühungen, das historische Stadtbild zu sanieren und die zahlreichen Baudenkmäler für künftige Generationen zu erhalten, haben dem Markt für Denkmalimmobilien in Potsdam große Erfolge beschert. Zahlreiche Prominente haben Denkmalimmobilien in Potsdam erworben. In Berlin arbeiten, in Potsdam wohnen – das ist die Devise. Der Erwerb von Denkmalimmobilien in Potsdam lohnt sich auf Grund des attraktiven Standortes und wegen der lukrativen Steuervorteile, die der deutsche Staat den Käufern von Denkmalimmobilien in Potsdam gewährt.
Der Staat subventioniert die Werterhaltung von Denkmalimmobilien in Potsdam mit Steuergeldern, die Sie durch Abschreibungen erhalten: Kapitalanleger können mittels Denkmalschutzabschreibung über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil von Denkmalimmobilien in Potsdam abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutzabschreibung diese Möglichkeit für 10 Jahre ein.
Neben den steuerlichen Vorteilen beim Erwerb von Denkmalimmobilien in Potsdam bietet gerade die Landeshauptstadt von Brandenburg viele wunderschöne Baudenkmäler. Für den Erwerb von Denkmalimmobilien in Potsdam spricht aber auch das Umfeld: Eine herausragende Kulisse ist Babelsberg: Hier, im größten zusammenhängenden Studiokomplex der Welt, stehen Stars wie George Clooney vor der Kamera. Filmreif sind auch die großzügigen Wasserlandschaften, Parkanlagen und Schlösser, etwa Schloss Sanssouci, wo die Musikfestspiele und die Potsdamer Schlössernacht nur einen Teil des breiten kulturellen Angebots ausmachen. Sie machen einen Großteil des attraktiven Standorts für Denkmalimmobilien in Potsdam aus. Potsdam schaffte es 2008 auf Platz 8 im Ranking der 110 weltweit schönsten historischen Orte, die ein Gremium aus 280 unabhängigen Journalisten, Ökologen, Geographen und Tourismusforschern weltweit im Auftrag des Reisemagazins National Geographic Traveler bewertet hat.
Denkmalobjekte sind Immobilien, denen besondere Aufmerksamkeit gebührt.
Die Kernkompetenz unseres Beratungsportals Das-Baudenkmal.de ist die ausführliche Beratung interessierter Anleger über das Potenzial von Denkmalobjekten als Anlageobjekt und/oder zur Eigennutzung.
Die Investition in Immobilien ist heute mehr denn je eine der wenigen sicheren Geldanlagen - vorausgesetzt die Parameter stimmen. Wir klären Sie auf über zum Verkauf stehende Denkmalobjekte, die durch ihre attraktive Lage interessante Renditeperspektiven in Aussicht stellen und Ihnen zusätzliche Steuervorteile versprechen. Unser versiertes Beraterteam setzt sich zusammen aus Immobilienprofis, Finanz- und Steuerexperten, die sich auf das Immobilien-Segment Denkmalobjekte spezialisiert haben.
Unsere Beratung ist seriös, transparent und basiert auf unserer langjährigen Erfahrung mit Denkmalschutz Immobilien.
Der Markt für Denkmalobjekte in Bayern ist groß.
Unser Beraterteam, das sich aus erfahrenen Finanz- und Immobilienexperten zusammensetzt, stellt Ihnen auf dem Online Portal Das-Baudenkmal.de attraktive Denkmalobjekte in Bayern vor und gibt Ihnen viele praktische Hinweise, die beim Erwerb von Denkmalimmobilien zu beachten sind. Viele Menschen zieht es in den süddeutschen Raum. München, Nürnberg. Landshut oder Führt sind attraktive Städte, in denen interessante Denkmalobjekt aus Bayern zum Verkauf stehen.
In wirtschaftlich unsicheren Zeiten stellt die Kapitalanlage in Immobilien eine feste Größe dar. Denkmalobjekte, wie in Bayern, sind in der Regel eine solide Investition, die vom Staat bezuschusst wird. Die Erhaltung kulturelle Güter, wie sie Denkmalobjekte in Bayern darstellen, sind eine zentrale Aufgabe des Denkmalschutzes. Der Staat alleine kann die Werterhaltung nicht finanzieren und beloht daher private Investoren beim Erwerb und bei den Sanierungsmaßnahmen mit geldwerter Unterstützung in Form von Steuervergünstigungen.
Wir beraten Sie ausführlich über Subventionsmaßnahmen und damit verbundene Auflagen beim Erwerb von Denkmalobjekten in der ganzen Bundesrepublik in einem persönlichen Gespräch.
Bei Denkmalimmobilien in Berlin sind höhere Mietpreissteigerungen möglich als in den meisten deutschen Regionen.
Berlin als deutsche Hauptstadt ist ein beliebter Wohnort. Wer hier leben möchte, dem steht eine gute Auswahl an Immobilien, vor allem an Baudenkmälern offen: Es gibt zahlreiche Denkmalobjekte in Berlin: Herrenhäuser, Fabrikantenvillen, Lofts, Residences – wundervolle Objekte suchen Käufer als Kapitalanlage oder zum Eigennutz. Der Staat subventioniert die Werterhaltung der Denkmalobjekte in Berlin mit Steuergeldern, die Sie bei entsprechender Steuerprogression durch Abschreibungen erhalten. Kapitalanleger können mittels Denkmalschutzabschreibung über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil der Denkmalobjekte in Berlin abschreiben. Dabei sind in den ersten acht Jahren 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren 7 Prozent der Sanierungskosten absetzbar. Eigennutzer haben die Möglichkeit der Denkmalschutzabschreibung zu 90 Prozent, das heißt 10 Jahre lang mit einem Anteil von 9 Prozent pro Jahr.
Denkmalobjekte in Berlin bergen meist ein geringeres Risiko als der Kauf von Baudenkmälern in anderen Regionen. Denn die Mietpreissteigerungen sind bei Denkmalobjekten in Berlin höher als in vielen anderen Regionen und höher als in mittelgroßen und kleinen Städten. Außerdem befinden sich viele Denkmalobjekte in Berlin in herausragenden Lagen, zum Beispiel in Berlin-Mitte.
Aber auch vom Hauptstadt-Bonus profitieren Denkmalobjekte in Berlin und damit ihre Eigentümer: Berlin investiert enorme Summen in den öffentlichen Nah- und Fernverkehr, um das Fortkommen innerhalb und außerhalb der Hauptstadt attraktiv zu machen. Kulturell bietet Berlin ein breites Potpourri aus Oper, Theater, Kleinkunst, Galerien und Museen, Gastronomie und Shopping-Möglichkeiten, schafft mit zahlreichen Seen und Parks attraktive Freizeit- und Erholungsstandorte und profitiert vor allem von der Restaurierung der historischen Innenstadt.
Sachwerte sind eine attraktive Altersvorsorge. Denkmalgeschützte Immobilien können Steuervorteile und attraktive Renditen bieten, sofern Qualität, Lage und Aussstattung stimmen
Ob ehemalige Fabriken, alte Fabrikantenvillen, sanierte Schlösser, umgebaute Immobilien – Denkmalobjekte gibt es in zahlreichen Varianten und bundesweit. Unter Beachtung ihres ursprünglichen Aussehens und mit viel Liebe zum Detail werden Denkmalimmobilien heute bundesweit aufwändig saniert und damit für künftige Generationen erhalten. Ihre attraktiven Fassaden sind oft ein besonderer Blickfang im Stadt- und Landschaftsbild, ihre moderne Ausstattung inmitten der alten Gemäuer vermittelt ein besonderes Wohngefühl.
Denkmalobjekte sind zugleich bundesweit eine attraktive Kapitalanlage: Eine Denkmalschutz Rendite ist meist höher als die Rendite für den Kauf einer Neubau – oder Bestandsimmobilie. Nicht selten erreicht ein Investor eines Baudenkmals eine Denkmalschutz Rendite acht Prozent pro Jahr bei entsprechender Steuerprogression. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die örtliche Denkmalschutz-Behörde legt fest, welche Objekte Denkmalobjekte sind. Ist diese Voraussetzung erfüllt, können Kapital-Anleger über die Denkmalschutz-AfA die Investitionskosten für die Werterhaltung ihrer Denkmalobjekte bundesweit acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Eigennutzern steht diese Möglichkeit für zehn Jahre mit einer Abschreibung von 9 Prozent pro Jahr offen.
Denkmalobjekte gibt es bundesweit, jedoch sind nicht alle Standorte attraktiv: Vor allem in bestimmten Regionen von Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen (Leipzig und Dresden) und Nordrhein-Westfalen sind die Angebote attraktiv. Vor allem dort bieten die Denkmalobjekte über die Steuerersparnis hinaus attraktive Sparmöglichkeiten: über langfristiges Wertsteigerungspotential, attraktive Rendite-Potentiale durch Mieteinnahmen, Schutz vor Inflation sowie einen steuerfreien Verkauf des Objekts nach zehn Jahren.
Westend und Nordend sind gefragte Wohngegenden einer zahlungskräftigen Klientel, die auf der Suche nach hochwertigen Mietobjekten ist und hochwertig sanierte Altbauten gegenüber Neubauten häufig bevorzugt.
Die deutsche Hauptstadt des Geldes zieht ständig neue Bewohner an. Es ist ein Kommen und Gehen. Wer hierher kommt, hat meist berufliche Gründe und kann es sich leisten, Denkmalobjekte in Frankfurt zu seiner Wohnung zu machen. Die Messe-, Finanz- und Dienstleistungsmetropole im Herzen Hessen bietet nicht nur immer schönere Neubauten, sondern ist inzwischen ein attraktiver Standort für Baudenkmäler. Denkmalobjekte in Frankfurt profitieren zum Einen von der zentralen Lage der Stadt mitten in Hessen und mitten in Deutschland, was eine gute Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung sichert.
Darüber hinaus ist Frankfurt ein wirtschaftsstarker Finanzplatz inmitten eines der reichsten Bundesländer. Hier, am Sitz der Europäischen Zentralbank, der Deutschen Bundesbank, der Deutschen Börse und der Messe, ist die Kaufkraft hoch. Der Mietmarkt sichert überdurchschnittliche Mietrenditen, weil die Nachfrage – auch für Denkmalobjekte in Frankfurt gegenüber Neubauten – sehr hoch ist. Immer mehr Menschen wollen im zentrumsnahen West- oder Nordend leben, wo besonders viele, sehr augenfällige Denkmalobjekte in Frankfurt zu finden sind, als Eigentumswohnung, Villa oder Haus.
Denkmalobjekte in Frankfurt können dem Eigentümer bei entsprechender Steuerprogression aber vor allem erhebliche finanzielle Vorteile bringen: Wer Denkmalobjekte in Frankfurt erwirbt, kann einen hohen Anteil der Sanierungskosten beim Finanzamt geltend machen. Die Sanierungskosten kann der Eigentümer über zwölf Jahre steuerlich absetzen, wenn er das Objekt vermietet. Dabei sind in den ersten acht Jahren 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren 7 Prozent der Sanierungskosten für absetzbar. Eigennutzer können 90 Prozent über zehn Jahre – 9 Prozent pro Jahr – für die Sanierung ihrer Denkmalobjekte in Frankfurt absetzen. Der Verkauf eines Objekts ist nach zehn Jahren steuerfrei.
Köln gehört seit Jahren zu den beliebtesten Städten. Doch das Angebot an Baudenkmälern ist knapp.
Ob Mehrgenerationenhaus, ob Loft, Villa oder Herrenhaus – Denkmalobjekte in Köln sind hochwertige, liebevoll sanierte Wohnträume. Denkmalobjekte in Köln profitieren davon, dass Köln eine der beliebtesten Städte in Deutschland ist. Vor allem die Innenstadt ist als Wohngegend sehr gefragt. Das Angebot an Denkmalobjekten ist allerdings begrenzt. Das ermöglicht attraktive Mietrenditen für Kapitalanleger und meist überdurchschnittliche Wertsteigerungen beim Verkauf der Denkmalobjekte in Köln.
Doch Denkmalobjekte in Köln sind in erster Linie eine attraktive Kapitalanlage, mit der Eigentümer erheblich Steuern sparen können: Wer Denkmalobjekte in Köln erwirbt, kann einen hohen Anteil der Sanierungskosten beim Finanzamt geltend machen. Die Sanierungskosten sind für den Eigentümer über zwölf Jahre steuerlich absetzbar, wenn er das Objekt vermietet. Dabei sind in den ersten acht Jahren 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren 7 Prozent der Sanierungskosten für die Denkmalobjekte in Köln absetzbar. Eigennutzer können 90 Prozent über zehn Jahre – 9 Prozent pro Jahr – für die Sanierung ihres Baudenkmals absetzen. Der Verkauf des Objekts ist nach zehn Jahren steuerfrei.
Denkmalobjekte in Köln müssen vom Denkmalamt als Baudenkmäler anerkannt sein oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen. Nur dann unterstützt der Fiskus den Kauf der Denkmalobjekte in Köln mit Steuervorteilen bei der Sanierung. Der deutsche Staat allein kann den Denkmalschutz in Deutschland nicht mehr finanzieren. Er unterstützt Käufer von Baudenkmälern mit diesen finanziellen Vorteilen, um sicherzustellen, dass trotz knapper öffentlicher Kassen alle erhaltenswerten Denkmalobjekte in Köln saniert und erhalten werden.
Die Rhein-Ruhr-Region hat an Attraktivität gewonnen. Die Lebensqualität ist gestiegen.
Neben so genannten Denkmalpflege-Mitteln profitiert, wer Denkmalobjekte in NRW erwirbt, auch von erheblichen Steuervorteilen. Denkmalobjekte in NRW können deshalb eine besonders attraktive Kapitalanlage für Anleger mit entsprechender Steuerprogression sein: Denn im Detail können Kapital-Anleger über die Denkmalschutz-AfA die Investition in die Werterhaltung der Denkmalobjekte in NRW acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Eigennutzern steht diese Möglichkeit für zehn Jahre mit einer Abschreibung von 9 Prozent pro Jahr offen. Denkmalobjekte in NRW zu erwerben, zu sanieren und für die Nachwelt zu erhalten, ist damit eine der wenigen staatlichen Fördermöglichkeiten nach dem Wegfall der Eigenheimzulage und anderer Vergünstigungen für Immobilien.
Auch wirtschaftlich können viele Fakten für Denkmalobjekte in NRW sprechen: Die Rhein-Ruhr-Region ist eine der 30 größten Metropolregionen der Welt. Nachdem der Kohlebergbau und die Montanindustrie an Bedeutung verloren, etablierten sich Maschinenbau und andere Industrien. Das Verkehrsnetz ist außerordentlich dicht, Düsseldorf ist ein attraktiver Bürostandort, Köln hat sich als Medienstandort etabliert. NRW bietet mit Köln, Aachen, Dortmund und Düsseldorf attraktive, wirtschaftsstarke und lebenswerte Städte.
Mit sakralen Bauten, historischen Wohn- und Geschäftshäusern, Adelshäusern u.v.m. gibt es nach Angaben des Ministeriums für Bauen und Verkehr 76.000 Denkmalobjekte in NRW. Die Denkmalschutz-Behörde legt fest, welche Immobilien als Denkmalobjekte in NRW gelten. Das Baudenkmal wird dann in die Denkmalliste aufgenommen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann der Käufer einer Denkmal Immobilie in NRW von attraktiven Steuervorteilen profitieren. Denkmalobjekte in NRW sind also weit mehr als Zeugen der Vergangenheit und Ergebnisse hochwertiger Baukunst. Denkmalobjekte in NRW zu erhalten, ist ein Dienst an der Gemeinschaft und an künftigen Generationen und wird deshalb vom Fiskus finanziell unterstützt.
Potsdam ist ein großer und bedeutender Markt für Baudenkmäler, weil die Stadt sich stark um die Sanierung des Stadtbildes bemüht und Eigentümer in diesem Bestreben stark unterstützt.
Potsdam schaffte es 2008 auf Platz 8 im Ranking der 110 weltweit schönsten historischen Orte, die ein Gremium aus 280 unabhängigen Journalisten, Ökologen, Geographen und Tourismusforschern weltweit im Auftrag des Reisemagazins National Geographic Traveler bewertet hat. Außerdem sind überdurchschnittlich viele und zugleich wunderschöne Denkmalobjekte in Potsdam erhalten. Dadurch hat sich in der Landeshauptstadt Brandenburgs ein großer, attraktiver Markt für Baudenkmäler entwickelt zu bislang attraktiven Preisen.
Zahlreiche Prominente haben Denkmalobjekte in Potsdam erworben. Verlagsleiter, TV-Moderatoren, Unternehmer – sie alle schätzen Potsdam als Wohnort. In Berlin arbeiten, in Potsdam wohnen – das ist die Devise. Denn neben der attraktiven, liebevoll sanierten Innenstadt mit ihren herrlichen Villen, imposanten Herren- und Geschäftshäusern zieht auch das Umland immer mehr Menschen an. Sanssouci ist wohl das bekannteste Synonym für die imposante Schlösser-, Park- und Wasserlandschaftswelt rund um Potsdam.
Denkmalobjekte in Potsdam bieten aber in erster Linie lukrative Steuervorteile, die der deutsche Staat den Käufern Baudenkmälern gewährt: Der Staat subventioniert die Werterhaltung der Denkmalobjekten in Potsdam mit Steuergeldern, die Sie durch Abschreibungen erhalten: Kapitalanleger können mittels Denkmalschutzabschreibung über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil der Denkmalobjekte in Potsdam abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutzabschreibung diese Möglichkeit für 10 Jahre ein.
Die erhöhten Absetzungen nach § 7 i EstG können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn durch eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde die Denkmaleigenschaft des Gebäudes und die Höhe der begünstigten Aufwendungen von den Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.
Höhere Abschreibungs- und Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten
AfA bedeutet Absetzung für Abnutzung. Die Denkmalschutz-AfA ist eine besondere Form der steuerlichen Absetzung von Investitions- und Instandhaltungskosten von denkmalgeschützten Immobilien. Mit der Denkmalschutz-AfA belohnt der deutsche Staat Kapitalanleger und Eigentümer, die Baudenkmäler in Deutschland sanieren und damit für künftige Generationen sichern – egal ob Luxusvilla, Mehrfamilien-Objekt oder Stadthaus.
Gesetzliche Grundlagen der Denkmalschutz-AfA sind die $$ 7h und 7i EStG (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können mittels Denkmalschutz-AfA über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil des Baudenkmals abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre in. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, können die Sanierungskosten eigen genutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren zu 90 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
Denn im Detail können Kapital-Anleger über die Denkmalschutz-AfA die Investition in die Werterhaltung der denkmalgeschützten Immobilie acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Die Denkmalschutz-AfA unterstützt Besitzer von Denkmalschutz-Immobilien bei der Erhaltung ihres Baudenkmals. Der deutsche Staat stellt damit sicher, dass die Baudenkmäler in Deutschland für die Zukunft erhalten werden.
Umfassende Betreuung und Beratung leistet die Abteilung „Praktische Bau- und Kunstdenkmalpflege“ des Landesamtes für Denkmalpflege für private, gewerbliche und öffentliche Eigentümer.
Im Freistaat Bayern gibt es zahlreiche Denkmäler. Unter Denkmalschutz in Bayern stehen nach Angaben des Bayerisches Landesamts für Denkmalpflege ungefähr 120.000 Baudenkmäler und rund 900 Ensembles. Denkmalschutz in Bayern ist deshalb auch eine besonders hohe Verpflichtung. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist die Behörde, die alle Angelegenheiten rund um den Denkmalschutz in Bayern regelt. Nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz sind Denkmäler „von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt“ (Art. 1 Abs. 1 DSchG). Der Denkmalschutz gilt dabei für Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler.
Zum Denkmalschutz gehört auch eine umfassende Beratung und Betreuung von privaten und öffentlichen Denkmaleigentümern, die mit dem Erwerb zum Beispiel eines Baudenkmals auch die Verpflichtung zur Erhaltung des Objekts eingehen. Die Abteilung „Praktische Bau- und Kunstdenkmalpflege“ ist für diese Beratung und Betreuung zuständig. Vor baulichen Veränderungen, aber auch bei Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten an Baudenkmälern müssen die Eigentümer alle Maßnahmen rund um den Denkmalschutz in Bayern mit dem diesem Amt abstimmen. Grundsätzlich erhalten Eigentümer von Baudenkmälern vom Bayerischen Staat umfassende steuerliche Vergünstigungen, wenn sie mit der Sanierung eines Baudenkmals zum Denkmalschutz in Bayern beitragen.
Gesetzliche Grundlagen dafür sind die $$ 7h und 7i EStG (Einkommensteuergesetz): Kapital-Anleger können die Investition in die Sanierung einer unter Denkmalschutz in Bayern stehenden Immobilie acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Kapitalanleger können also über 12 Jahre den gesamten Sanierungskostenanteil des Baudenkmals abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre in mit jeweils 9 Prozent über zehn Jahre. Weitere finanzielle Zuschüsse können im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes auch bei unter Denkmalschutz in Bayern stehenden Wohnobjekten gewährt werden.
Die Hauptstadt hat eine besondere Verpflichtung gegenüber ihren – zum Teil sehr berühmten - Denkmälern. Sie hat bereits viel investiert.
Berlin besitzt zahlreiche Kulturdenkmäler und hat ein großes öffentliches Interesse am Denkmalschutz. Als Hauptstadt hat Berlin dazu eine besondere Verpflichtung, weil viele Denkmäler „historische Berühmtheiten“ und Touristen-Magnete sind. Das Landesdenkmalamt ist für den Denkmalschutz in Berlin zuständig. Für Denkmal-Besitzer bietet das Amt Dienstleistungen an wie Beratung, Zuwendungen für Restaurierung, Ausstellen von Steuerbescheinigungen, Einsicht in die Denkmalkarte und die Denkmalliste Berlin und das Ausstellen der Denkmalplakette.
Besonders wichtig für den Denkmalschutz in Berlin ist die finanzielle Förderung von Denkmal-Sanierungen, insbesondere bei Baudenkmälern. Das Land belohnt mittels umfassender steuerlicher Vergünstigungen gerade für private Eigentümer diesen Denkmalschutz in Berlin. Berlin selbst ist auf Grund seiner angespannten finanziellen Situation nur bedingt in der Lage, Denkmäler zu sanieren und zu erhalten, hat aber bereits in den vergangenen Jahren erheblich in den Denkmalschutz in Berlin investiert.
Gesetzliche Grundlagen dafür sind die $$ 7h und 7i EStG (Einkommensteuergesetz): Kapital-Anleger können die Investition in die Sanierung einer unter Denkmalschutz in Berlin stehenden Immobilie acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre ein mit jeweils 9 Prozent. Der Denkmalschutz in Berlin bedeutet auch, dass denkmalpflegerische Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung bedrohter Denkmalsubstanz Priorität haben. Zuwendungen werden vorrangig für denkmalbedingte Mehraufwendungen gewährt, die über das hinausgehen, was selbst bei einem Denkmal als das wirtschaftlich Zumutbare gilt. Durch die finanziellen Zuwendungen im Rahmen der Maßnahmen zum Denkmalschutz in Berlin muss die Finanzierung der gesamten Maßnahmen am Objekt gesichert sein.
Privater Denkmalschutz ermöglicht bundesweit erhebliche Steuervorteile
Eine der Aufgaben des deutschen Staates ist der Denkmalschutz und zwar bundesweit. Doch der Staat kann sich die Erhaltung von Baudenkmälern vielfach nicht leisten. Mit attraktiven Steuervorteilen belohnt er deshalb Eigentümer, die den Denkmalschutz bundesweit fördern und ein Baudenkmal als Eigennutzer oder als Kapitalanlage erwerben. Ob ehemalige Fabriken, alte Fabrikantenvillen, sanierte Schlösser, umgebaute Immobilien – Objekte mit Denkmalschutz gibt es in zahlreichen Varianten und bundesweit. Unter Beachtung ihres ursprünglichen Aussehens und mit viel Liebe zum Detail werden Objekte unter Denkmalschutz heute bundesweit aufwändig saniert und damit für künftige Generationen erhalten.
Denkmalschutz bedeutet zugleich bundesweit eine attraktive Kapitalanlage: Eine Denkmalschutz-Rendite ist meist höher als die Rendite für den Kauf einer Neubau – oder Bestandsimmobilie. Nicht selten erreicht ein Investor eines Baudenkmals eine Rendite acht Prozent pro Jahr bei entsprechender Steuerprogression. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die örtliche Denkmalschutz-Behörde legt fest, welche Objekte Denkmalobjekte sind. Ist diese Voraussetzung erfüllt, können Kapital-Anleger über die Denkmalschutz-AfA die Investitionskosten für die Werterhaltung ihrer Objekte mit Denkmalschutz bundesweit acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Eigennutzern steht diese Möglichkeit für zehn Jahre mit einer Abschreibung von 9 Prozent pro Jahr offen.
Der Denkmalschutz gilt bundesweit, jedoch sind nicht alle Standorte attraktiv: Vor allem in bestimmten Regionen von Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen (Leipzig und Dresden) und Nordrhein-Westfalen sind die Angebote attraktiv. Vor allem dort bieten die Denkmalschutz- Objekte über die Steuerersparnis hinaus attraktive Sparmöglichkeiten: über langfristiges Wertsteigerungspotential, attraktive Rendite-Potentiale durch Mieteinnahmen, Schutz vor Inflation sowie einen steuerfreien Verkauf des Objekts nach zehn Jahren. Auch die behördlichen Anforderungen an den Denkmalschutz variieren bundesweit. Das Amt für Denkmalschutz gibt vor Ort jeweils Auskunft.
Umfassende Betreuung und Beratung leistet die Abteilung „Praktische Bau- und Kunstdenkmalpflege“ des Landesamtes für Denkmalpflege für private, gewerbliche und öffentliche Eigentümer.
Denkmalschutz in Frankfurt bedeutet die Sicherung und Erhaltung eines im Bundesvergleich durchschnittlichen Bestands an Denkmälern. Doch das Engagement Frankfurts ist überdurchschnittlich groß, deshalb ist der Denkmalschutz in Frankfurt auch besonders gelungen. Die Stadt, die in den letzten Tagen des Zweiten Weltkriegs stark zerstört wurde – zum Beispiel wurde das Geburtshaus von Johann Wolfgang Goethe noch bei einem der letzten Luftangriffe nahezu vollständig in Schutt und Asche gelegt –, erfreut sich eines originalgetreuen Wiederaufbaus. Der Stadtteil Sachsenhausen ist nur ein beredtes Beispiel dieser augenfälligen Entwicklung. Hier erstrahlen zahlreiche Villen und Herrenhäuser in neuem Glanz.
Denkmalschutz in Frankfurt bedeutet ein überdurchschnittliches Engagement seiner Bürger. Obwohl Frankfurt eine klassische Pendlerstadt und zugleich für die meisten seiner Bewohner lediglich eine berufliche Zwischenstation ist, engagieren sich hier besonders viele Privatleute. Dieses hohe Engagement für den Denkmalschutz in Frankfurt ist möglich, weil in der deutschen Bankenmetropole das Haushaltsnettoeinkommen überdurchschnittlich hoch ist, so dass sich seine Bürger das Engagement für Denkmalschutz nicht nur leisten wollen, sondern auch leisten können.
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist für den Denkmalschutz in Frankfurt verantwortlich ist und ist damit auch Anlaufstelle für Privateigentümer an denkmalgeschützten Objekten. Es regelt alle fachlichen Belange rund um den Schutz der Kulturdenkmäler Hessens. Das Landesamt für Denkmalpflege leistet u.a. umfangreiche Beratungen für Eigentümer von Denkmälern, die den Denkmalschutz in Frankfurt und Hessen unterstützen wollen und gewährt finanzielle Zuwendungen – vor allem im Form erheblicher Steuervorteile. Kapital-Anleger können die Investition in die Sanierung einer unter Denkmalschutz in Frankfurt stehenden Immobilie acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre ein mit jeweils 9 Prozent. Voraussetzung ist die Einstufung des Objekts als Denkmal und die Einhaltung aller Auflagen rund um Erwerb und Erhaltung von Objekten, die unter Denkmalschutz in Frankfurt stehen.
In Hessen wurde vor knapp 200 Jahren die erste Verordnung zum Denkmalschutz in Deutschland erlassen. Das ist bis heute eine Verpflichtung für das Bundesland im Herzen Deutschlands.
Es war in Hessen-Darmstadt, wo 1818 die erste Verordnung zum Denkmalschutz erlassen wurde. 1902 wurde in Hessen das erste moderne Gesetz zum Denkmalschutz in ganz Deutschland in Kraft gesetzt. Noch heute ist es Vorbild für den Denkmalschutz in Frankfurt und Hessen. Hessen verfügt über ca. 60.000 Baudenkmäler, etwa den Limburger Dom oder die Elisabeth-Kirche in Marburg. Im Bundesvergleich ist das ein durchschnittlicher Bestand.
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist für den Denkmalschutz in Hessen verantwortlich ist und ist damit auch Anlaufstelle für Privateigentümer an denkmalgeschützten Objekten. Das Amt hat seinen Sitz in Schloss Biebrich in Wiesbaden. Damit ist in der Denkmalschutzbehörde der Denkmalschutz besonders gegenwärtig. Das Amt ist für das gesamte Bundesland Hessen zuständig, hat dazu auch Außenstellen in Marburg und Darmstadt. Es ist für alle fachlichen Belange rund um den Denkmalschutz von Kulturdenkmälern zuständig. Es leistet u.a. umfangreiche Beratungen für Eigentümer von Denkmälern, die den Denkmalschutz in Hessen unterstützen wollen und gewährt finanzielle Zuwendungen – vor allem im Form erheblicher Steuervorteile.
Gesetzliche Grundlagen dafür sind die $$ 7h und 7i EStG (Einkommensteuergesetz): Kapital-Anleger können die Investition in die Sanierung einer unter Denkmalschutz in Hessen stehenden Immobilie acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre ein mit jeweils 9 Prozent. Voraussetzung ist die Einstufung des Objekts als Denkmal und die Einhaltung aller Auflagen rund um Erwerb und Erhaltung von Objekten, die unter Denkmalschutz in Hessen stehen.
Eine Immobilie unter Denkmalschutz kann erhebliche Steuervorteile für ihren Eigentümer bringen.
Viele alte Zeitzeugen deutscher Baukunst werden heute saniert und für die Nachwelt erhalten. Unter Denkmalschutz steht eine solche Immobilie dann meist in Deutschland. Es sind seltene Kleinode, die nur 5 Prozent aller deutschen Immobilien ausmachen. Der Wert einer Denkmalschutz Immobilie steigt deshalb meist im Laufe der Jahre an. Das Baudenkmal sichert seinem Eigentümer zugleich noch attraktive Steuervorteile.
Damit belohnt der Staat privates Engagement in eine Denkmalschutz Immobilie. Kapital-Anleger können über die Denkmalschutz-AfA die Investitionskosten für die Werterhaltung der unter Denkmalschutz stehenden Immobilie acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Eigennutzern steht diese Möglichkeit für zehn Jahre mit einer Abschreibung von 9 Prozent pro Jahr offen.
Eine Denkmalschutz Immobilie bietet nicht nur steuerliche Vorteile. Sie ist meist zentral gelegen, vermittelt nach der Sanierung ein besonderes Wohngefühl inmitten von Stuck-Decken, Erkern, schmiedeeisernen Geländern, hohen Gewölben oder ähnlichen liebevoll sanierten Stil-Elementen, die mit modernen Design-Elementen harmonisch kombiniert werden. Die Sanierung einer Denkmalschutz Immobilie muss allerdings von Experten durchgeführt werden, um wertvolle Elemente nicht unwiederbringlich zu zerstören. Das Amt für Denkmalschutz muss jede bauliche Veränderung an der Immobilie im Rahmen der Maßnahmen zum Denkmalschutz VOR Baubeginn genehmigen.
Erhebliche Steuerspar-Möglichkeiten mit Denkmalschutz in München möglich. Die hohe Nachfrage nach Baudenkmälern als Wohnraum kann hohe Mietrenditen einbringen und birgt attraktives Wertsteigerungspotential.
Denkmalschutz in München besteht aus zahlreichen Aufgaben und Dienstleistungen. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist die Behörde, die alle Angelegenheiten rund um den Denkmalschutz in München regelt. Das Amt hat dabei alle Hände voll zu tun. Denn in München gibt es zahlreiche, wunderschöne Denkmäler. Sie prägen nicht nur das Stadtbild, sondern sind zum Teil wahre Touristen-Magnete und bekannte Immobilien – etwa das Hofbräuhaus. Denkmalschutz in München ist deshalb auch eine besonders große Verpflichtung. Nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz sind Denkmäler „von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt“ (Art. 1 Abs. 1 DSchG). Der Denkmalschutz gilt dabei für Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler.
Zum Denkmalschutz in München gehört auch eine umfassende Beratung und Betreuung von privaten und öffentlichen Denkmaleigentümern, die mit dem Erwerb zum Beispiel eines Baudenkmals auch die Verpflichtung zur Erhaltung des Objekts eingehen. Die Abteilung „Praktische Bau- und Kunstdenkmalpflege“ ist für diese Beratung und Betreuung zuständig. Vor baulichen Veränderungen, aber auch bei Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten an Baudenkmälern müssen die Eigentümer alle Maßnahmen rund um den Denkmalschutz in München mit dem diesem Amt abstimmen. Grundsätzlich erhalten Eigentümer von Baudenkmälern vom Bayerischen Staat umfassende steuerliche Vergünstigungen, wenn sie mit der Sanierung eines Baudenkmals zum Denkmalschutz in München beitragen.
Gesetzliche Grundlagen dafür sind die $$ 7h und 7i EStG (Einkommensteuergesetz): Kapital-Anleger können die Investition in die Sanierung einer unter Denkmalschutz in München stehenden Immobilie acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Eigennutzern räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre mit jeweils 9 Prozent ein. Weitere finanzielle Zuschüsse können im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes auch bei unter Denkmalschutz in München stehenden Wohnobjekten gewährt werden.
Potsdam ist ein großer und bedeutender Markt für Baudenkmäler, weil die Stadt sich stark um die Sanierung des Stadtbildes bemüht und Eigentümer in diesem Bestreben stark unterstützt.
Einen großen Teil der Attraktivität Potsdams machen die zahlreichen, wunderschönen Denkmal-Immobilien der Stadt aus. Sogar die Stadtverwaltung steht unter Denkmalschutz in Potsdam. Viele Objekte der Innenstadt erstrahlen bereits in neuem Glanz. Doch die Landeshauptstadt Brandenburgs kann nicht alle Objekte, die unter Denkmalschutz in Potsdam stehen, allein erhalten und sanieren. Deshalb wird der private Denkmalschutz in Potsdam finanziell erheblich unterstützt:
Der Fiskus subventioniert die Werterhaltung von Immobilien, die unter Denkmalschutz in Potsdam stehen mit Steuergeldern, die Sie durch Abschreibungen erhalten: Kapitalanleger können mittels Denkmalschutzabschreibung über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil der unter Denkmalschutz in Potsdam stehenden Objekte abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutzabschreibung diese Möglichkeit für 10 Jahre ein.
Der Kauf einer Denkmal-Immobilie unterscheidet sich jedoch vom Erwerb einer konventionellen Immobilie. Das Amt für Denkmalschutz in Potsdam muss das Objekt als Denkmal anerkannt haben. Der Käufer eines Baudenkmals muss spätestens dann mit dem Amt für Denkmalschutz in Potsdam in Kontakt treten, wenn er das Baudenkmal oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort bringen möchte. Das Amt für Denkmalschutz in Potsdam muss jede dieser Maßnahmen vorab genehmigen. Der Denkmalschutz umfasst bei Denkmal-Immobilien in Potsdam nicht nur die Fassade, sondern auch das Gebäude-Innere sowie Nebengebäude und Nebenanlagen. Für Denkmal-Besitzer bietet das Amt für Denkmalschutz in Potsdam zahlreiche Dienstleistungen an wie Beratung, Zuwendungen für Restaurierung, Ausstellen von Steuerbescheinigungen, Einsicht in die Denkmalkarte und die Denkmalliste und das Ausstellen der Denkmalplakette.
Ob Villa, Stadthaus oder Schloss: Der deutsche Staat gewährt im Rahmen von Maßnahmen zum Denkmalschutz überdurchschnittliche Steuervorteile für Kapitalanleger und Selbstnutzer von Baudenkmälern. Für eine Denkmalschutz Investition müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wer heute in Deutschland eine Denkmalschutz Investition tätigt, kann über die Denkmal-Abschreibung besonders hohe Steuervorteile genießen: Mit der Denkmal-Abschreibung beteiligt sich der deutsche Staat am Erwerb sowie an den Modernisierungs- und Sanierungskosten eines Baudenkmals – egal ob es ein Schloss, eine Villa, eine ehemalige Fabrikhalle oder eine Stadthaus ist. Jedoch ist nicht jedes alte Gemäuer eine Denkmalimmobilie. Nur eine Denkmalschutz Investition in ein Objekt, dessen Denkmalschutz behördlich anerkannt ist, bringt Steuervorteile. Es muss als Denkmal gelistet sein oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen.
Im Rahmen der Denkmalschutz Investition bedeuten Steuervorteile, dass jeder steuerpflichtige Eigentümer seine individuelle Einkommensteuerlast senken kann: Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils, in den darauf folgenden vier Jahren je 7 Prozent. Eigennutzern ermöglicht eine Denkmalschutz Investition, die Sanierungskosten über 10 Jahre mit Steuervorteilen zu je 9 Prozent steuerlich geltend zu machen – in Summe also 90 Prozent.
Über die Denkmal-Abschreibung stellt der Staat mit der Denkmalschutz Investition sicher, dass erhaltenswerte Denkmäler saniert und für die Nachwelt erhalten werden. Der deutsche Staat kann sich den Denkmalschutz vielfach nicht mehr angemessen leisten und gewährt dafür Steuervorteile, um privates Engagement zu fördern. Eine Denkmalschutz Investition bietet aber mehr als Steuervorteile. Im Rahmen von Wohnbau-Programmen oder regionaler Denkmalförderungsmaßnahmen kann der Eigentümer zusätzliche finanzielle Mittel beantragen. Darauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch.
Ob Villa, Stadthaus oder Schloss: Der deutsche Staat gewährt im Rahmen von Maßnahmen zum Denkmalschutz überdurchschnittliche Steuervorteile für Kapitalanleger und Selbstnutzer von Baudenkmälern. Für ein Denkmalschutz Investment müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wer heute in Deutschland ein Denkmalschutz Investment tätigt, kann über die Denkmal-Abschreibung besonders hohe Steuervorteile genießen: Mit der Denkmal-Abschreibung beteiligt sich der deutsche Staat am Erwerb sowie an den Modernisierungs- und Sanierungskosten eines Baudenkmals – egal ob es ein Schloss, eine Villa, eine ehemalige Fabrikhalle oder eine Stadthaus ist. Jedoch ist nicht jedes alte Gemäuer eine Denkmalimmobilie. Nur eine Denkmalschutz Investment in ein Objekt, dessen Denkmalschutz behördlich anerkannt ist, bringt Steuervorteile. Es muss als Denkmal gelistet sein oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen.
Im Rahmen des Denkmalschutz Investments bedeuten Steuervorteile, dass jeder steuerpflichtige Eigentümer seine individuelle Einkommensteuerlast senken kann: Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils, in den darauf folgenden vier Jahren je 7 Prozent. Eigennutzern ermöglicht ein Denkmalschutz Investment, die Sanierungskosten über 10 Jahre mit Steuervorteilen zu je 9 Prozent steuerlich geltend zu machen – in Summe also 90 Prozent.
Über die Denkmal-Abschreibung stellt der Staat mit dem Denkmalschutz Investment sicher, dass erhaltenswerte Denkmäler saniert und für die Nachwelt erhalten werden. Der deutsche Staat kann sich den Denkmalschutz vielfach nicht mehr angemessen leisten und gewährt dafür Steuervorteile, um privates Engagement zu fördern. Ein Denkmalschutz Investment bietet aber mehr als Steuervorteile. Im Rahmen von Wohnbau-Programmen oder regionaler Denkmalförderungsmaßnahmen kann der Eigentümer zusätzliche finanzielle Mittel beantragen. Darauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch.
Der Fiskus unterstützt Denkmalbesitzer mit hohen Steuervorteilen und weiteren Fördermitteln.
Der Landschaftsverband Rheinland LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland, so der offizielle Titel, sorgt seit über 100 Jahren für Denkmalschutz in Köln. Dazu gehören sakrale Bauten, historische Wohn- und Geschäftshäuser, Adelshäuser u.v.m. Das allgemeine öffentliche Interesse an Zeugnissen deutscher Baukunst ist in den vergangenen Jahren gestiegen und damit auch die Bereitschaft von Eigentümern, finanzielle Aufwendungen für die Erhaltung unter Denkmalschutz in Köln stehender Objekte zu tragen. Dennoch bleiben immer noch Aufgaben im Rahmen der Erhaltung von Baudenkmälern, die den finanziellen Rahmen mancher Eigentümer übersteigen würde. Beihilfen aus öffentlichen Mitteln und Steurvergünstigen unterstützen deshalb den Denkmalschutz in Köln.
Neben so genannten Denkmalpflege-Mitteln profitiert, wer in den Denkmalschutz in Köln investiert, auch von erheblichen Steuervorteilen. Denkmalobjekte können deshalb eine besonders attraktive Kapitalanlage für Anleger mit entsprechender Steuerprogression sein: Denn im Detail können Kapital-Anleger über die Denkmalschutz-AfA die Investition in die Werterhaltung der Objekte unter Denkmalschutz in Köln acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Eigennutzern steht diese Möglichkeit für zehn Jahre mit einer Abschreibung von 9 Prozent pro Jahr offen.
Auf Steuervergünstigen für Maßnahmen im Bereich Denkmalschutz in Köln besteht ein rechtlicher Anspruch. Für die weitere Förderung aus Denkmalpflegemitteln ist ein besonderer Antrag nötig: Förderanträge nehmen die Kommunen als Untere Denkmalbehörden entgegen und leiten sie an die Bezirksregierung als Obere Denkmalbehörde weiter. Die Denkmalschutzbehörde legt vorab fest, welche Objekte unter Denkmalschutz in Köln gestellt werden. Das Objekt wird in die Denkmalliste aufgenommen. Dann sind die Voraussetzungen gegeben, um die staatlichen finanziellen Subventionierungen zu nutzen.
Der Fiskus unterstützt den Dienst an der Gemeinschaft mit hohen Steuervorteilen
Mit sakralen Bauten, historischen Wohn- und Geschäftshäusern, Adelshäusern u.v.m. gibt es nach Angaben des Ministeriums für Bauen und Verkehr 76.000 Denkmalobjekte in NRW. Die Denkmalschutz-Behörde legt fest, welche Immobilien unter Denkmalschutz in NRW stehen. Das Baudenkmal wird dann in die Denkmalliste aufgenommen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann der Käufer einer Denkmal-Immobilie von attraktiven Steuervorteilen profitieren. Denkmalobjekte in NRW sind also weit mehr als Zeugen der Vergangenheit und Ergebnisse hochwertiger Baukunst. Denkmalschutz in NRW ist ein Dienst an der Gemeinschaft und an künftigen Generationen und wird deshalb vom Fiskus finanziell unterstützt.
Die Denkmalschutzbehörde legt fest, welche Objekte unter Denkmalschutz in NRW gestellt werden. Das Objekt wird in die Denkmalliste aufgenommen. Dann sind die Voraussetzungen gegeben, um die staatlichen finanziellen Subventionierungen zu nutzen. Neben so genannten Denkmalpflege-Mitteln profitiert, wer in den Denkmalschutz in NRW profitiert, auch von erheblichen Steuervorteilen. Denkmalobjekte können deshalb eine besonders attraktive Kapitalanlage für Anleger mit entsprechender Steuerprogression sein: Denn im Detail können Kapital-Anleger über die Denkmalschutz-AfA die Investition in die Werterhaltung der Objekte unter Denkmalschutz in NRW acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Eigennutzern steht diese Möglichkeit für zehn Jahre mit einer Abschreibung von 9 Prozent pro Jahr offen. Denkmalschutz in NRW, um Zeugen deutscher Baukunst für die Nachwelt zu erhalten, ist damit eine der wenigen staatlichen Fördermöglichkeiten nach dem Wegfall der Eigenheimzulage und anderer Vergünstigungen für Immobilien.
Auch wirtschaftlich können viele Fakten für ein Engagement in Denkmalschutz in NRW sprechen: Die Rhein-Ruhr-Region ist eine der 30 größten Metropolregionen der Welt. Nachdem der Kohlebergbau und die Montanindustrie an Bedeutung verloren, etablierten sich Maschinenbau und andere Industrien. Das Verkehrsnetz ist außerordentlich dicht, Düsseldorf ist ein attraktiver Bürostandort, Köln hat sich als Medienstandort etabliert. NRW bietet mit Köln, Aachen, Dortmund und Düsseldorf attraktive, wirtschaftsstarke und lebenswerte Städte.
Sachwerte sind eine attraktive Altersvorsorge. Denkmalgeschützte Immobilien können Steuervorteile und attraktive Renditen bieten
Ob ehemalige Fabriken, alte Fabrikantenvillen, sanierte Schlösser, umgebaute Immobilien – Denkmalimmobilien gibt es in zahlreichen Varianten. Unter Beachtung ihres ursprünglichen Aussehens und mit viel Liebe zum Detail werden Denkmalimmobilien heute aufwändig saniert und damit für künftige Generationen erhalten. Ihre attraktiven Fassaden sind oft ein besonderer Blickfang im Stadt- und Landschaftsbild, ihre moderne Ausstattung inmitten der alten Gemäuer vermittelt ein besonderes Wohngefühl. Sie sind zugleich eine attraktive Kapitalanlage: Eine Denkmalschutz Rendite ist meist höher als die Rendite für den Kauf einer Neubau – oder Bestandsimmobilie. Nicht selten erreicht ein Investor eines Baudenkmals eine Denkmalschutz Rendite acht Prozent pro Jahr bei entsprechender Steuerprogression.
Die Denkmalschutz Rendite ist kein Automatismus. Um sie zu erwirtschaften, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die Denkmalschutz-Behörde legt fest, welche Objekte Denkmalimmobilien sind. Dieses Baudenkmal wird dann in die Denkmalliste aufgenommen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann der Käufer bei entsprechender Steuerprogression von attraktiven Steuervorteilen profitieren und zugleich eine attraktive Denkmalschutz Rendite realisieren. Kapital-Anleger können über die Denkmalschutz-AfA die Investitionskosten für die Werterhaltung von Denkmalimmobilien acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Eigennutzern steht diese Möglichkeit für zehn Jahre mit einer Abschreibung von 9 Prozent pro Jahr offen.
Denkmalimmobilien bieten aber auch über die Steuerersparnis hinaus attraktive Sparmöglichkeiten: als attraktive Altersvorsorge. Eine Denkmalschutz Rendite ist auch über langfristiges Wertsteigerungspotential, attraktive Rendite-Potentiale durch Mieteinnahmen, Schutz vor Inflation sowie einen steuerfreien Verkauf des Objekts nach zehn Jahren möglich. In Summe ist eine Denkmalschutz Rendite bis zu acht Prozent möglich.
Der Denkmalschutz ist nicht nur ein Dienst an der Gemeinschaft. Die Sanierung von Baudenkmälern ermöglicht auch Vorteile bei der Steuer.
Ob Herrenhaus, Fabrikantenvilla, Fabrik-Loft oder Eigentumswohnung - der Denkmalschutz ist in Deutschland die wohl attraktivste Möglichkeit, mit Immobilien die Steuer zu senken. Denn der deutsche Staat fördert die Investition in den Denkmalschutz auf einzigartige Weise mit Abschreibungsmöglichkeiten auf die Steuer.
Die Denkmalschutz-Steuer stellt nun sicher, dass Kapitalanleger den Großteil der Investition abschreiben können. Die Modernisierungskosten eines Objekts unter Denkmalschutz können acht Jahre lang mit jeweils neun und vier weitere Jahre lang mit jeweils sieben Prozent von der Steuer abgezogen werden: Darüber hinaus können Dank Denkmalschutz auch die Anschaffungskosten eines Baudenkmals von der Steuer abgezogen werden. Bis zu 90 Prozent des Kaufpreises sind dadurch absetzbar.
Die Denkmalschutz Steuer ermöglicht es, eine Denkmalschutz-Immobilie bis Baujahr 1924 mit 2,5 Prozent 40 Jahre lang abzusetzen. Ein Baudenkmal ab Baujahr 1925 ist 50 Jahre lang mit 2 Prozent absetzbar. Insgesamt kann die Denkmalschutz Steuer dem Kapitalanleger also eine Steuerersparnis von ca. 90 Prozent des Kaufpreises einbringen.
Der Denkmalschutz ist nicht nur ein Dienst an der Gemeinschaft. Die Sanierung von Baudenkmälern ermöglicht auch Vorteile bei der Steuer.
Mit Denkmalschutz Steuern zu sparen ist die wohl attraktivste Möglichkeit, Geld vom Fiskus zurückzuerhalten. Der deutsche Staat fördert die Investition in Denkmalschutz auf einzigartige Weise mit Abzügen bei den Steuern: Die Denkmalschutz-Abschreibungen auf Steuern aus Einkommen sollen Investoren ermutigen, in eine Denkmalschutzimmobilie zu investieren und damit zum Erhalt deutscher Baukunst aus vergangenen Zeiten beizutragen, weil der Staat nicht in ausreichendem Maße die Mittel dazu hat.
Die Denkmalschutz-Steuer stellt nun sicher, dass Kapitalanleger den Großteil der Investition abschreiben können. Die Modernisierungskosten können acht Jahre lang mit jeweils neun und vier weitere Jahre lang mit jeweils sieben Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus können Dank der Denkmalschutzsteuer auch die Anschaffungskosten eines Baudenkmals von den Steuern abgezogen werden. Bis zu 90 Prozent des Kaufpreises sind Dank der Denkmalschutz-Steuer absetzbar.
Die Denkmalschutz-Steuer ermöglicht es, den Erwerb eines Objekts unter Denkmalschutz bis Baujahr 1924 40 Jahre lang mit 2,5 Prozent von den Steuern abzusetzen. Ein Baudenkmal ab Baujahr 1925 ist 50 Jahre lang mit 2 Prozent absetzbar. Insgesamt kann eine Immobilie unter Denkmalschutz dem Kapitalanleger also Steuern von ca. 90 Prozent des Kaufpreises sparen.
Der deutsche Staat gewährt im Rahmen von Maßnahmen zum Denkmalschutz überdurchschnittliche Steuervorteile für Kapitalanleger und Selbstnutzer von Baudenkmälern. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wer heute in Deutschland in den Denkmalschutz investiert, kann über die Denkmal-Abschreibung besonders hohe Steuervorteile genießen: Mit der Denkmal-Abschreibung beteiligt sich der deutsche Staat am Erwerb sowie an den Modernisierungs- und Sanierungskosten eines Baudenkmals. Jedoch ist nicht jedes alte Gemäuer eine Denkmalimmobilie. Nur Objekte, deren Denkmalschutz behördlich anerkannt ist, bringen Steuervorteile. Sie müssen als Denkmal gelistet sein oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen.
Im Rahmen von Maßnahmen zum Denkmalschutz bedeuten Steuervorteile, dass jeder steuerpflichtige Eigentümer seine individuelle Einkommensteuerlast senken kann: Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils, in den darauf folgenden vier Jahren je 7 Prozent. Eigennutzern ermöglicht eine Investition in den Denkmalschutz, die Sanierungskosten über 10 Jahre mit Steuervorteilen zu je 9 Prozent steuerlich geltend zu machen.
Über die Denkmal-Abschreibung stellt der Staat mit dem Denkmalschutz sicher, dass erhaltenswerte Denkmäler saniert und für die Nachwelt erhalten werden. Der deutsche Staat kann sich den Denkmalschutz vielfach nicht mehr umfassend leisten und gewährt dafür die Steuervorteile, um privates Engagement zu fördernDenkmalschutz bietet aber mehr als Steuervorteile. Im Rahmen von Wohnbau-Programmen oder regionaler Denkmalförderungsmaßnahmen kann der Eigentümer zusätzliche finanzielle Mittel beantragen. Darauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch.
Einkommensteuer
Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung für Herstellungs- und Anschaffungskosten bei Baudenkmälern nach §§ 7 i und 10 f Abs. 1 Einkommensteuergesetz - EStG - sowie die Regelung über den Abzug von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmälern nach §§ 10 f Abs. 2 und 11 b EStG setzen voraus., dass der oder die Steuerpflichtige durch eine Bescheinigung gemäß § 40 DSchG nachweist, dass die vorgenommenen Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich und in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde durchgeführt worden sind.
Bindungswirkung der Bescheinigung
Bei der Bescheinigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt in Form eines Grundlagenbescheides mit Bindungswirkung für steuerliche Folgebescheide gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung. Die Bescheinigung bindet die Finanzbehörden und Finanzgerichte im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Umfangs. Die verbindlichen Feststellungen der Bescheinigung beschränken sich auf Tatbestände des Denkmalrechts: sie erstrecken sich nicht auf die steuerrechtlichen Begriffe wie Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand und die sonstigen steuerrechtlichen Voraussetzungen. Das Bescheinigungsverfahren umfasst deshalb die Prüfung.
Bescheinigungsfähigkeit einzelner Aufwendungen
- die steuerliche Abgrenzung
- angefallene Aufwendungen
- Aufwendungen für die sinnvolle Umnutzung
Schlussbestimmungen
- Die Oberen Denkmalbehörden sollen die Unteren Denkmalbehörden beim Ausstellen von Steuerbescheinigungen beraten.
- Ausnahmen von diesen Richtlinien bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Obere Denkmalbehörde.
Gebäudegruppe oder Gesamtanlage
Gebäudegruppe oder Gesamtanlage im Sinne der §§ 7 i Abs. 1 Satz 4, 11 b Abs. 1 Satz 2 EStG ist in Nordrhein-Westfalen der Denkmalbereich. Aufwendungen für bestehende Gebäude innerhalb eines Denkmalbereichs, die allein kein Baudenkmal sind, können nur bescheinigt werden, wenn bauliche Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes des Denkmalbereichs erforderlich sind.
Ist nur der öffentliche Straßenraum als Erscheinungsbild geschützt, können Aufwendungen für Baumaßnahmen an der Rückseite oder innerhalb der Gebäude, zum Beispiel der Einbau eines Bades, nicht bescheinigt werden, auch dann nicht, wenn sie einer sinnvollen Nutzung dienen. Ebenfalls nicht bescheinigungsfähig sind Aufwendungen für Neubauten innerhalb des Denkmalbereichs. Aufwendungen für Baumaßnahmen an einem das Erscheinungsbild des Denkmalbereichs störenden Gebäude sind dann bescheinigungsfähig, wenn dieses Gebäude denkmalrechtlichen Auflagen unterliegt und solche Auflagen durch die Baumaßnahmen erfüllt werden.
Hinweis auf sonstige Steuern
Für die Erlangung der steuerlichen Vorteile bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b ErbStG), der Grundsteuer (§ 32 GrStG) sowie der Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG) bedarf es neben den den Steuerpflichtigen zu erteilenden Bescheiden nach § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 2 DSchG grundsätzlich keiner besonderen Bestätigung der Unteren Denkmalbehörde gegenüber der Finanzverwaltung.
Nachweis der entstandenen Aufwendungen
Die Bescheinigung ist auf einem Formular zu beantragen, das dem Mustervordruck (vgl. Anlage 1, Seite 32) entspricht. Die Rechnungen sind nach Gewerken geordnet, entsprechend Nummer 2 des Vordrucks aufzulisten und dem Antrag beizufügen.
Erstellung der Bescheinigung
Nach Prüfung bescheinigt die Untere Denkmalbehörde den Gesamtbetrag der Aufwendungen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes oder Gebäudeteils als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind bzw. die nach Art und Umfang zur Erhaltung des schützenswerten Erscheinungsbildes des Denkmalbereichs erforderlich sind und die in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde durchgeführt worden sind (vgl. Anlage 2, Seite 33). Die anerkannten Aufwendungen sind in dem von der Antragstellerin oder vom Antragsteller zu erstellenden Verzeichnis der Rechnungen zu kennzeichnen.