Glossar
Baudenkmal - Wissenswerte Informationen
Die Klassifizierung als Denkmal erfolgt durch das Amt für Denkmalschutz. Das Objekt muss die Voraussetzungen eines sogenannten Baudenkmals erfüllen und erhält ab diesem Zeitpunkt die wichtige Zuordnung als erhaltungswürdiges Denkmal. Ein weiteres wichtiges Indiz, gerade in den neuen Bundesländern, ist die Lage in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet. Hier existieren bekanntlich sehr viele Objekte, die um die Jahrhundertwende erbaut wurden und erhaltungswürdig sind. Trotzdem erfüllen nicht alle Objekte das Kriterium des Baudenkmals, da evtl. die Lage des Objektes nicht die Voraussetzungen eines behördlich anerkannten Sanierungsgebietes erfüllt. In diesem Falle kann es seitens des Finanzamtes zu einer Ablehnung der Geltendmachung der Sanierungskosten kommen, diese Voraussetzung ist daher unbedingt durch den Bauträger nachzuweisen.
Warum ist die Investition in denkmalgeschützte Immobilien interessant?
Nachdem das Objekt die Einstufung als Denkmal erhalten hat, werden alle Kosten die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des Objektes stehen, und die vom Amt für Denkmalschutz genehmigt worden sind, als Werbungskosten anerkannt. Diese so genannten Sanierungskosten sind innerhalb von 12 Jahren zu 100% steuerlich absetzbar (siehe auch Abschreibungsarten). Je höher also der Sanierungskostenanteil eines Gebäudes ist, desto höher sind damit auch die vom Kapitalanleger anzusetzenden Werbungskosten.
Durch diese hohen Abschreibungsmöglichkeiten ist die denkmalgeschützte Immobilie das Optimum in Bezug auf die Rendite nach Steuern bei Immobilen als Kapitalanlage.
Die Sanierungskostenanteile bei Objekten in den neuen Bundesländern belaufen sich in der Regel auf ca. 80 % des Kaufpreises, in den alten Bundesländern sind Sanierungskostenanteile von mehr als 70 % schon fast die Ausnahme. Zu beachten ist jedoch, dass alle Maßnahmen, die der beauftragte Bauträger vornehmen will, zuerst einer Genehmigung bedürfen. Werden hier Maßnahmen durchgeführt, die nicht der zuständigen Stelle vorgelegt wurden, kann es sein, dass hier Abstriche gemacht werden können. Dies im Vorhinein sorgfältig abzuklären, liegt im Verantwortungsbereich des Bauträgers. Während der gesamten Sanierungsdauer die in der Regel, je nach Größe des Objektes ca. 1 Jahr andauert, werden sämtliche Arbeiten unter Aufsicht des Amtes für Denkmalschutz überwacht. Fenster z. B., die je nachdem aufgrund von historischen Dokumenten als Holzfenster ausgelegt waren, dürfen z. B. nicht durch Aluminiumfenster ersetzt werden. Sinn und Zweck dieser Überwachung und Abstimmung ist es, das Objekt wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. In den meisten Fällen steht die Außenfassade eines solchen Objektes, das Treppenhaus, und evtl. die Haus- und Wohnungseingangstüren unter Denkmalschutz und müssen entsprechend wieder aufgearbeitet werden. Da das Baujahr des Objektes in den meisten Fällen um die Jahrhundertwende liegt, kann die Sanierung bei z. B. Fehlen einzelner Ornamente an der Außenfassade und deren Rekonstruktion, sehr aufwendig sein. Da die Treppenhäuser in der damaligen Zeit sehr häufig aus massivem Eichenholz gefertigt wurden, sind hier ebenfalls sehr aufwendige Schreinerarbeiten die Regel. Bei der Rekonstruktion z. B. von Deckengemälden werden sehr oft polnische Kirchenmaler engagiert, da diese über die entsprechende Fachkompetenz verfügen.
In allen anderen Bereichen, die nicht der Kontrolle des Amtes unterliegen, kann der Bauträger entsprechende Neubaumaßnahmen durchführen, wie z. B. der Neueinbau von Heizung- , Sanitär- und Elektroinstallation, der Anbau von zusätzlichen Balkonen auf der Rückseite des Objektes, das Anbringen einer Wärmedämmfassade, oder der Neuausbau des Dachgeschosses. Sehr oft werden den Kunden in diesem Bereich sehr hochwertige Ausstattungsmerkmale angeboten, die den nachhaltigen Wert der Immobilie deutlich steigern. Echtholzparkett oder aber auch die Verwendung von Marmor oder Granit ist keine Seltenheit. Ziel ist es, durch die Sanierung das äußerliche Erscheinungsbild des Objektes nicht zu verändern, jedoch technisch das Objekt in einen Neubauzustand zu versetzten.
Jahrelange Erfahrung auf diesem sehr interessanten Gebiet ist daher eine Grundvoraussetzung bei der Auswahl eines entsprechenden Bauträgers. Aufgrund der i.d.R. sehr guten Bausubstanz dieser Objekte erhält der Kapitalanleger nach erfolgter Sanierung eine Immobilie, die ein immenses Wertsteigerungspotential beinhaltet, da Immobilien dieser Art nicht mit einer Neubau- oder Bestandsimmobilie verglichen werden können. Mieteinnahmen und auch Wertsteigerungen liegen hier deutlich über dem Marktdurchschnitt, was die Einzigartigkeit dieser Investition unterstreicht.
Beim Erwerb einer Immobilie erzielt der Anleger in Verbindung mit der Miete als Einnahmequelle, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Da diese Einkünfte jedoch den Ausgaben wie z.B. Zinsen, Tilgung und Nebenkosten gegenüberstehen, ergibt sich hieraus i.d.R. eine Unterdeckung vor Steuern, diesen Differenzbetrag kann der Anleger steuerlich geltend machen. Hinzu kommt natürlich auf der Einnahmenseite noch die Steuerrückerstattung, die sich aus der Abschreibung der Immobilie und der damit verbundenen steuerlichen Geltendmachung ergibt.
Wählt der Anleger eine Immobilie als Kapitalanlage mit sehr hohen Abschreibungsmöglichkeiten, so kann es sogar durch die Steuerrückerstattungen zu einem Überschuß nach Steuern inkl. Tilgung kommen. In diesem Fall zahlen Mieter und Finanzamt die erworbene Immobilie ab, und die Wertsteigerung verbleibt beim Anleger.
Diese Kombination in Verbindung mit dem zur Zeit noch historisch niedrigen Zinsniveau machen die Immobilie zu einer Kapitalanlage mit überdurchschnittlichem Renditepotential.
Bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten für Baudenkmäler sind steuerlich absetzbar. Höhere Abschreibungs- und Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten.
Mit der Absetzung der Werbungskosten für ein Baudenkmal belohnt der deutsche Staat Kapitalanleger und Eigentümer, die Baudenkmäler in Deutschland sanieren und damit für künftige Generationen sichern. Werbungskosten für ein Baudenkmal sind die förderungsfähigen Sanierungskosten mittels Denkmal-AfA.
Werbungskosten für ein Baudenkmal können steuerlich wie folgt geltend gemacht werden: Die Sanierungskosten kann ein Kapitalanleger oder Vermieter in den ersten acht Jahren zu je 9 Prozent pro Jahr und in den folgenden vier Jahren zu je 7 Prozent als Werbungskosten für ein Baudenkmal absetzen. Kapitalanleger können also mittels Denkmalschutz-AfA über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil als Werbungskosten für ein Baudenkmal abschreiben, einem Eigennutzer räumt das Steuerrecht diese Möglichkeit für 10 Jahre in.
Zusätzlich zu den Werbungskosten für das Baudenkmal können Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden. Durch die Werbungskosten für das Baudenkmal (Denkmal-AfA) erhöht sich quasi das Netto-Einkommen des Eigentümers eines Baudenkmals. Der Grund: die Werbungskosten für das Baudenkmal kann er umgehend als Freibetrag steuerlich geltend machen. Grundlage für die Absetzbarkeit der Sanierungskosten als Werbungskosten für das Baudenkmal ist eine Denkmalschutzbescheinigung der örtlichen Denkmalschutzbehörde. Eine Immobilie gilt als Baudenkmal, wenn sie in die Denkmalliste eingetragen ist oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegt.
Höhere Abschreibungs- und Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten: Bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten für Baudenkmäler sind steuerlich absetzbar.
Werbungskosten für ein Denkmal sind die förderungsfähigen Sanierungskosten mittels Denkmal-AfA. AfA bedeutet Absetzung für Abnutzung. Mit der Absetzung der Werbungskosten für ein Baudenkmal belohnt der deutsche Staat Kapitalanleger und Eigentümer, die Baudenkmäler in Deutschland sanieren und damit für künftige Generationen sichern. Der Haustyp spielt dabei keine Rolle: Luxusvilla, Mehrfamilien-Objekt, Eigentumswohnung oder Stadthaus – die Sanierungskosten sind immer als Werbungskosten für das Denkmal von der Steuer absetzbar.
Die Sanierungskosten kann ein Kapitalanleger oder Vermieter in den ersten acht Jahren zu je 9 Prozent pro Jahr und in den folgenden vier Jahren zu je 7 Prozent als Werbungskosten für ein Denkmal steuerlich geltend machen. Kapitalanleger können also mittels Denkmalschutz-AfA über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil als Werbungskosten für ein Denkmal abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre in. Zusätzlich zu den Werbungskosten für das Denkmal können Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden.
Da die Werbungskosten für das Denkmal umgehend als Freibetrag steuerlich geltend gemacht werden können, erhöht sich quasi das Netto-Einkommen des Eigentümers eines Baudenkmals. Grundlage für die Absetzbarkeit der Sanierungskosten als Werbungskosten für das Denkmal ist eine Denkmalschutzbescheinigung der örtlichen Denkmalschutzbehörde.
Bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten sind als Werbungskosten für eine Denkmalimmobilie steuerlich absetzbar.
Werbungskosten für eine Denkmalimmobilie ist sind die so genannte Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung). Auf diese Art können Besitzer von Denkmal-Objekten ihr Netto-Einkommen umgehend erhöhen: Da die Werbungskosten für eine Denkmalimmobilie umgehend als Freibetrag steuerlich geltend gemacht werden können, erhöht sich dadurch das verfügbare Einkommen des Eigentümers eines Baudenkmals jedes Jahr für zwölf (Anleger) bzw. zehn (Eigennutzer) Jahre. Grundlage für die Absetzbarkeit der Sanierungskosten als Werbungskosten für Denkmalimmobilien ist eine Eintragung des Objekts in die Denkmalliste und damit einhergehend eine Denkmalschutzbescheinigung der örtlichen Denkmalschutzbehörde.
In der Denkmalbescheinigung sind die Sanierungskosten, die als Werbungskosten für die Denkmalimmobilie zum Abzug von der Steuer gebracht werden sollen, genau zu beziffern. Die Sanierungskosten kann ein Kapitalanleger oder Vermieter in den ersten acht Jahren zu je 9 Prozent pro Jahr und in den folgenden vier Jahren zu je 7 Prozent als Werbungskosten für eine Immobilie mit Denkmalschutz von seiner Einkommensteuer abziehen. Kapitalanleger können also mittels Denkmalschutz-AfA über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil als Werbungskosten für ein Denkmal abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre zu 90 Prozent ein.
Mit der Absetzung der Werbungskosten für eine Denkmalimmobilie belohnt der deutsche Staat Kapitalanleger und Eigentümer, die Baudenkmäler in Deutschland sanieren und damit für künftige Generationen sichern. Zusätzlich zu den Werbungskosten für die Denkmalimmobilie können Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden, so wie bei jeder anderen Immobilie in Deutschland auch.
Höhere Abschreibungs- und Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten: Bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten für Baudenkmäler sind steuerlich absetzbar.
Mit den Werbungskosten für eine Immobilie unter Denkmalschutz können die Eigentümer der Immobilie umgehend ihr Netto-Einkommen erhöhen: Da die Werbungskosten für eine Immobilie unter Denkmalschutz umgehend als Freibetrag steuerlich geltend gemacht werden können, erhöht sich dadurch das Einkommen des Eigentümers eines Baudenkmals. Grundlage für die Absetzbarkeit der Sanierungskosten als Werbungskosten für Immobilien unter Denkmalschutz ist eine Denkmalschutzbescheinigung der örtlichen Denkmalschutzbehörde.
Werbungskosten für eine Immobilie mit Denkmalschutz sind die förderungsfähigen Sanierungskosten mittels Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung). Mit der Absetzung der Werbungskosten für eine Immobilie unter Denkmalschutz belohnt der deutsche Staat Kapitalanleger und Eigentümer, die Baudenkmäler in Deutschland sanieren und damit für künftige Generationen sichern. Dabei spielt der Gebäudetyp keine Rolle: Die Werbungskosten gelten für alle Immobilien unter Denkmalschutz gleichermaßen, wie Villen, ehemalige Fabrikhallen, Eigentumswohnungen, Lofts etc.
Die Sanierungskosten kann ein Kapitalanleger oder Vermieter in den ersten acht Jahren zu je 9 Prozent pro Jahr und in den folgenden vier Jahren zu je 7 Prozent als Werbungskosten für eine Immobilie mit Denkmalschutz von seiner Einkommensteuer abziehen. Kapitalanleger können also über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil als Werbungskosten für ein Denkmal abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre in. Zusätzlich zu den Werbungskosten für das Objekt mit Denkmalschutz können Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden, so wie bei jeder anderen Immobilie in Deutschland auch.
Anlegerprofil
Immobilieneigentümer bilden das größte Vermögen in Deutschland. In Zeiten unsicherer Renten und schwankender Börsen nimmt die Bedeutung des Immobilienvermögens als Anlageform zu. Anleger, die auf Rendite aus Sachwerten setzen und einen überdurchschnittlich hohen Substanzwert erwarten, sind in diesem Anlagesegment gut aufgehoben. Abgesehen davon sollten Immobilienanlagen in keinem ausgewogenen Portfolio fehlen, denn diese erhöhen die Sicherheit. Geringes einzusetzendes Kapital und Steuervorteile machen Immobilien als Kapitalanlage für den Anleger sehr oft interessant.
Worauf Sie achten sollten
Ob eine Immobilie auf lange Sicht auch die erwarteten Erträge erwirtschaftet, ist von einer Reihe von Faktoren abhängig. Vor allem die Lage ist entscheidend. Anders als bei selbst genutzten Immobilien sollten Sie nicht zwangsläufig von Ihren Ansprüchen an eine Wohnlage ausgehen, denn die Vermietbarkeit muss im Vordergrund stehen. Sollten Sie selbst z.B. ein Häuschen im Grünen für sich bevorzugen, so kann zur Vermietung eine Wohnung in einer Stadt, mit bester Verkehrsanbindung und guter Infrastruktur vorteilhafter sein. So erlangen Sie ein gutes Wertsteigerungspotential und größtmögliche Mieteinnahmen.
Für den Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage sollten Sie in jedem Fall einen Experten zu Rate ziehen, der Sie vor allem ohne Interessenskonflikte unabhängig beraten kann. Abwicklungen von Finanzierungen, Kenntnisse im Vertrags- sowie im Steuerrecht und fundiertes Wissen bei der Objektbewertung sollten seine tägliche Arbeit kennzeichnen.
Wir stellen Ihnen unser Wissen und unsere Erfahrung zur Verfügung und prüfen für Sie
- die Werthaltigkeit von Immobilien,
- die Finanzierungsmöglichkeiten,
- die zu erwartenden Mietrenditen,
- die steuerlichen Auswirkungen,
... und auch alle anderen, grundlegend wichtigen Gegebenheiten.
Grundsätzlich sollte eine Kapitalanlage folgende Kriterien erfüllen
Sicherheit Rendite Inflationsschutz Fungibilität - Veräußerbarkeit Steuervorteile
Vergleicht man Immobilien mit anderen Kapitalanlagen so stellt man leicht fest, dass die Immobilie die einzigste Kapitalanlage darstellt, die alle diese Voraussetzungen erfüllt. Nicht ohne Grund haben Immobilien im Langzeitvergleich höhere Renditen als Aktien erzielt.
Überprüfen Sie selbst einmal Aktien, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Investmentfonds, Unternehmensbeteiligungen etc. unter o.g. Kriterien und Sie werden sicher selbst zu diesem Ergebnis gelangen.
Selbst Banken und Versicherungen, die gerne andere Produkte an Ihre Anleger vermitteln setzen selbst auf eine der ältesten Kapitalanlagen der Welt. Lesen Sie doch einmal sorgfältig die Bilanzen von Banken und Versicherungen, und Sie werden feststellen, dass ein Großteil der Gewinne in neue Immobilienanlagen investiert wird. Nicht umsonst galt schon immer der Grundsatz: „Grund und Boden verliert nie an Wert!”
Über viele Jahre haben Kapitalanleger vor dem Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie zurückgeschreckt. Der Grund hierfür liegt im oftmals sehr hohen Sanierungsbedarf dieser Objekte. Zudem ist die Art und Weise der Sanierung vielfach mit strengen Auflagen durch den Gesetzgeber verbunden, denn diesem liegt daran, die jeweilige denkmalgeschützte Immobilie in ihrem ursprünglichen Zustand zu erhalten. Dennoch entscheiden sich mittlerweile immer mehr Kapitalanleger dazu, eine denkmalgeschützte Immobilie zu erwerben, denn die Möglichkeiten, hierbei massiv Steuern einzusparen, sind überaus attraktiv: Investoren können davon ausgehen, dass sie 90 Prozent und mehr der Sanierungskosten und des Kaufpreises durch Abschreibungen wieder einnehmen können.
Eine Wohnung kaufen + {{{Steuervorteil denkmalgeschützte Immobilien}}}
Die Höhe der jährlichen Steuerersparnis hängt nach dem Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie von der geplanten Nutzung des Objektes ab. Die Sanierungskosten können über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn die Immobilie selbst genutzt wird. Entscheidet sich der Kapitalanleger dazu, das Gebäude zu vermieten, ist es sogar möglich, die Kosten für die Sanierung über einen Zeitraum von nicht weniger als zwölf Jahren komplett abzuschreiben. Vor allem besserverdienende Personen können vom Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie besonders profitieren, da sich hierdurch die Steuerlast zum Teil erheblich reduzieren lässt. Nach Ablauf von zehn Jahren lässt sich die denkmalgeschützte Immobilie dann gänzlich steuerfrei verkaufen.
Wohnung kaufen als Möglichkeit der Kapitalanlage
Ehe sich der Anleger dazu entschließt, eine denkmalgeschützte Immobilie zu erwerben, sollte er das jeweilige Objekt vor dem Kauf genauestens unter die Lupe nehmen. Hiermit ist nicht nur der zu erwartende Sanierungsbedarf der Immobilie gemeint; verspricht sich der Kapitalanleger durch Wohnung kaufen Mieteinnahmen, sollten das Umfeld und die Lage des Objektes ausreichend attraktiv für den Mietermarkt sein. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie eine gute Verkehrsanbindung sind natürlich Pluspunkte, wenn der Anleger plant, die denkmalgeschützte Immobilie zu vermieten.
Als bedeutsamer Bau einer herausragenden Geschichtsperiode spielt ein interessantes Denkmalobjekt auch stets als rentable Kapitalanlage eine denkwürdige Rolle. Insbesondre lässt sich in Berlin auch eine Wohnung kaufen in einem denkmalgeschützten Objekt. Derart profitable Investitionen basieren bereits seit etlichen Jahren auf dem gesetzlich verankerten Denkmalschutz.
Speziell erlaubt Ihnen jene Gesetzgebung zu besonderen Gebäuden eine veritable Ersparnis schmerzhafter Steuern. Dafür sichert der deutsche Staat Ihnen als Investor oder Selbstnutzer besonders starke Vorzüge zur Abschreibung aller denkmalrelevanten Ausgaben. Jenes Denkmalabschreiben bevorzugt den Erwerb als auch die Modernisierung oder Sanierung derart behüteter Bauten. Eine Wohnung kaufen in einem solchen Gebäude lohnt also - auch in Berlin.
Als rentable Investitionen gefallen Denkmäler außerdem mit ihrer stilvollen Diversität - vom gediegenen Herrenhaus bis zur prunkvollen Villa. Alle geschichtlichen Bauwerke mit amtlicher Anerkennung gelten als schützenswertes Objekt, welches also spezifische Investmentvorteile nach sich zieht. Zu diesem Zweck listen Behörden solche lukrativen Kapitalanlagen als Gebäude mit dem Privileg des rechtlichen Denkmalschutzes. In Berlin mit vielen derartigen Bauten gilt also: Dort eine entsprechende Wohnung kaufen - das fällt leicht.
Mit einer solchen Wohnung reduzieren Sie als deren Eigentümer Ihre persönliche Einkommenssteuer dramatisch. Vermieten Sie etwa ein durch Sie modernisiertes Denkmalobjekt, so schreiben Sie über zwölf Jahre den gesamten Anteil daran ab. Schon für die ersten acht Jahre verringern Sie so Ihre Gesamtkosten um jeweils neun Prozent. Die nachfolgenden vier Jahre ersparen Sie sich dann also je sieben Prozent.
Insgesamt zeigen sich anerkannte Denkmalobjekte als steuerlich besonders attraktive Investitionen, die obendrein meist einen sehr ansprechenden Profit erbringen.
Sie möchten eine Wohnung kaufen, die Sie als Kapitalanlage halten wollen. Ihre Entscheidung ist für ein wunderschönes Denkmalobjekt in Leipzig gefallen. Aufgrund der guten Lage und der hochwertigen Innenausstattung erwarten Sie eine Miete, die dem Mietspiegel in Leipzig entspricht. Gerne möchten Sie Ihre Wohnung kaufen und finanzieren, doch wie finden Sie eine Bank, die günstige Konditionen bietet? Im Idealfall erhalten Sie Unterstützung bei dem Anbieter Ihrer Kapitalanlage, doch in jedem Fall heißt es, Zinsen und andere Vertragsbedingungen vor dem Vertragsabschluss zu vergleichen.
Wenn Sie eine Wohnung kaufen wollen und sich für Leipzig entschieden haben, sollten Sie bei Ihrem Anbieter erfragen, welche Erfahrungen er mit finanzierenden Banken vor Ort gemacht hat und welche Kreditinstitute er empfehlen kann. Die deutsche Bankenlandschaft ist vielfältig, und einige Anbieter sind sogar auf die Finanzierung von Kapitalanlagen spezialisiert. Sowohl unter den Filialbanken als auch bei den Direktbanken finden Sie leistungsstarke Partner, die gerne am Standort Leipzig finanzieren. Andere Anbieter sind auf Immobilien in den neuen Bundesländern spezialisiert und sind deshalb besonders interessant, wenn Sie dort eine Wohnung kaufen wollen. Und schließlich ist auch Ihre Hausbank eine Option, die Sie auf der Suche nach einer günstigen Finanzierung in Betracht ziehen können.
In jedem Fall aber sollten Sie Zinsen und Konditionen vergleichen, bevor Sie den Darlehensvertrag unterschreiben. Die Darlehenskosten für eine Kapitalanlage werden tendenziell etwas höher sein als bei einer Immobilie zur Eigennutzung. Auch kann die Bank eine Restschuldversicherung in Form einer Risikolebensversicherung verlangen. Allerdings dürfen Sie Ihr Versicherungsunternehmen dann frei am Markt auswählen, ein Kreditinstitut darf die Gewährung des Darlehens nicht davon abhängig machen, dass Sie einen bestimmten Versicherer akzeptieren. Eine unabhängige Beratung kann ideal sein, wenn Sie unter mehreren Darlehensangeboten die beste Option identifizieren wollen. Das wiederum ist Ihr gutes Recht, wenn Sie in Leipzig eine Wohnung kaufen wollen.
Der heutige Finanzmarkt ist gekennzeichnet von einem ständigen Auf und Ab - Verunsicherung bestimmt daher das tägliche Leben vieler Kapitalanleger. Es verwundert daher nicht weiter, dass sich immer mehr Anleger mit der Möglichkeit anfreunden, denkmalgeschützte Wohnungen zu erwerben. Vor dem Kauf solcher denkmalgeschützten Immobilien sollte man sich das Gebäude und dessen Lage jedoch gut ansehen. Der Zustand der jeweiligen Immobilie ist natürlich der wichtigste Faktor. Möchte man die erworbene Immobilie später einmal vermieten, bedeuten langfristige Sanierungsarbeiten einen langen Leerstand und damit Mietausfälle. Auch die Lage ist ein weiterer wichtiger Faktor beim Thema denkmalgeschützte Wohnungen kaufen. Ein Mieter wird in der Regel großen Wert auf ausreichend Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe sowie eine gute Verkehrsanbindung legen.
Denkmalgeschützte Wohnungen kaufen als Kapitalanlage
Bei Immobilien, die offiziell unter Denkmalschutz stehen, ist die Situation etwas anders. Solche Immobilien gelten gemeinhin als besonders wertstabile Form der Geldanlage. Auch wenn der Käufer in diesem Fall in aller Regel von einem Sanierungsbedarf ausgehen muss, kann sich die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie aus steuerlicher Sicht lohnen. Nutzt der Käufer das Objekt für sich selbst, lassen sich nicht weniger als 90 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich geltend machen. Möchte der Anleger die Immobilie nach dem Kauf vermieten, können die gesamten Kosten für die Sanierung der Immobilie über zwölf Jahre hinweg von der Steuer abgeschrieben werden. Nach dem Ablauf von zehn Jahren kann das Objekt übrigens steuerfrei wieder verkauft werden. Bis dahin sollte das sanierte Baudenkmal zusätzlich an Wert gewonnen haben, was denkmalgeschützte Wohnungen kaufen für den Anleger sicherlich noch einmal attraktiver macht.
Selbstverständlich kann auch der Kaufpreis der denkmalgeschützten Immobilie steuerlich geltend gemacht werden. Für Anleger sind Objekte besonders interessant, deren Kaufpreis relativ niedrig ist, die jedoch über einen hohen Sanierungsbedarf verfügen. In diesem Fall lassen sich bei denkmalgeschützten Wohnungen kaufen besonders hohe steuerliche Einsparungen erzielen.