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Vor allem Besitzer älterer Gebäude sehen sich häufig mit feuchten Kellern konfrontiert. Der Grund: Oft besitzen diese Häuser gar keinen oder nur einen unzureichenden Schutz gegen eindringende Feuchtigkeit aus dem Erdreich. Haben sich die Kellerwände erst einmal mit Wasser vollgesogen, steigt dieses durch die Kapillarwirkung im Mauerwerk auf und gelangt unter Umständen sogar in die Bausubstanz der darüber liegenden Geschosse. Erhöhter Wärmeenergiebedarf, Schimmelbildung und gravierende Bauschäden bis hin zur Zerstörung der Bausubstanz sind die Folgen. Baudenkmäler sind davon gleichermaßen betroffen wie Immobilien, die nicht unter Denkmalschutz stehen.
Aus diesem Grund ist eine fachgerechte Abdichtung der erdberührenden Bauteile eines denkmalgeschützten Hauses unverzichtbar. Diese Sperrschichten helfen allerdings nur, wenn sie das im Erdreich liegende Geschoss vollständig umschließen und intakt sind. Eine funktionierende Abdichtung besteht daher aus einer Horizontalsperre, die das Aufsteigen von Nässe verhindert, und einer Vertikalsperre, die die Außenwände vor eindringender Feuchtigkeit schützt. Gerade die nachträgliche Anbringung einer vertikalen Abdichtung von außen – wie sie bei Denkmalimmobilien als unverzichtbar betrachtet werden muss – ist mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden und erfordert spezielle Fachkenntnisse.
Die häufigste Form der vertikalen Abdichtung von Immobilien mit Erdkontakt ist die Anbringung von Sperrschichten auf der Außenseite. Diese bilden um das gesamte Kellergeschoss eine undurchlässige Hülle. Wird die Abdichtung nachträglich angebracht, ist im Vorfeld die Freilegung der im Erdreich liegenden Wandflächen bis zur Bauwerkssohle notwendig. Nach der anschließenden Säuberung des vorhandenen Mauerwerks von anhaftendem Erdreich und der Reparatur von geschädigten Mauerwerksteilen und Putzschichten erfolgen die eigentlichen Abdichtungsarbeiten. Je nach vorhandener Baugrundsituation werden bituminöse Spachtelmassen oder mineralische Dichtungsschlämme nach den geltenden technischen Vorschriften auf die Wandflächen aufgebracht. Eine vor die Wand gestellte Schutz- oder Dämmplatte schützt die Abdichtungsschicht zusätzlich vor Beschädigungen. Je nach Beschaffenheit des Bodens ist ggf. das Verlegen einer Drainage erforderlich. Die Baumaßnahme endet mit dem Verfüllen des Arbeitsraums mit Erdreich und der anschließenden Verdichtung des Baugrunds.
Horizontalen Feuchtigkeitssperren bestehen bei Neubau-Immobilien aus Bitumenbahnen oder (PE-)Folien und werden bei der Errichtung des Mauerwerks mitverlegt. Beim nachträglichen Einbau kommen andere Methoden zum Einsatz, damit das Mauerwerk einer Immobilie nicht abgetragen werden muss. Zur Verfügung stehen mechanische und chemische Verfahren. Welche Methode am jeweiligen Denkmalobjekt angewendet wird, hängt vom Grad der Durchfeuchtung des Mauerwerks und der vorhandenen Bausubstanz ab.
Für die mechanische Methode kommt das Mauersägeverfahren am häufigsten zum Einsatz. Bei diesem besteht die Horizontalsperre aus Kunststoffbahnen oder nicht rostenden Metallplatten, die direkt ins Mauerwerk einer Immobilie eingelegt werden. Hierzu muss vorher mit einer Mauerkettensäge ein umlaufender, waagerechter Schlitz hergestellt werden. Hoch belastbare Duroplastkeile dienen zur statischen Sicherung des Mauerwerks während der Baumaßnahme. Beim chemischen Verfahren bildet ein Injektionsstoff die feuchtigkeitssperrende Schicht. Dieser wird über Bohrungen ins Mauerwerk eingebracht. Dafür kommen unter anderem Injektioncremes über Bohrungen in vorhandene Horizontalfugen zum Einsatz. Wichtig hierbei ist, dass der Injektionsstoff sich – mittels Druckeinpressung oder durch Einbringung unter Nutzung der natürlichen Schwerkraft – über den gesamten Mauerwerksquerschnitt verteilt und eine lückenlose sperrende Schicht bildet.*
Bei der Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien arbeiten wir von das Baudenkmal ausschließlich mit Spezialisten zusammen, die über eine erstklassige Expertise in der Mauertrockenlegung verfügen.
* Quelle:
https://www.mauerwerkstrockenlegung.de/abdichtung-vertikal.html